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Freispruch für den Schuhwurf auf Wen Jiabao

2. Juni 2009

Sein Schuhwurf auf den chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jiabao in Cambridge hat für einen deutschen Studenten keine strafrechtlichen Folgen – er wurde freigesprochen.

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Schuh des Schuhwerfers (Foto: AP)
Der Schuh, der Wen nicht trafBild: picture alliance/empics

Ein Gericht in Cambridge sprach den deutschen Studenten Martin J. am Dienstag (02.06.2009) vom Vorwurf frei, Chinas Ministerpräsidenten Wen Jiabao mutwillig in Gefahr gebracht zu haben. Dafür gebe es keine ausreichenden Beweise, erklärte Richter Ken Sheraton. Der Schuhwerfer habe kein bedrohliches Verhalten an den Tag gelegt. Das Urteil bedeute aber nicht, dass die Tat gutgeheißen werde, fügte Sheraton hinzu.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, Rufe und Pfiffe des 27-Jährigen könnten als "rechtmäßiger Protest" gewertet werden. Der Wurf sei jedoch ein aggressiver Akt gewesen.

"Nicht meine Winterschuhe"

Vor dem Gericht äußerte sich Martin J. erstmals öffentlich zu seiner Aktion vor fünf Monaten. Er habe gegen Menschenrechtsverletzungen in China protestieren, aber niemanden verletzen wollen. "Ich habe nicht meine Winterschuhe mitgenommen, nur Sportschuhe. Ich hätte etwas weitaus Schwereres mitbringen können", sagte er. Wen wurde bei dem Zwischenfall an der Universität Cambridge im vergangenen Februar nicht getroffen.

Er sei "sehr erfreut" über den Freispruch, sagte J. Jetzt solle sich die Aufmerksamkeit auf "das wirkliche Thema der Menschenrechte in China" richten.

Inspiration aus Bagdad

Bush geht in Deckung vor dem Schuh (Foto: AP)
Bush taucht abBild: AP

Der Student hatte am 2. Februar eine Rede des chinesischen Regierungschefs an der Hochschule unterbrochen, ihn als Diktator beschimpft und einen Schuh in seine Richtung geworfen. J. sagte aus, dass er vom Schuhwurf auf den früheren US-Präsidenten George W. Bush inspiriert wurde. Im Dezember 2008 hatte der irakische Fernsehjournalist Muntaser el-Saidi bei einer Pressekonferenz in Bagdad einen Schuh geworfen. Er wurde zunächst zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, inzwischen wurde die Strafe jedoch auf ein Jahr reduziert. (sam/ap/afp)