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Friedliches Referendum in Kenia

4. August 2010

Die Abstimmung über eine neue Verfassung in Kenia ist offenbar friedlich zu Ende gegangen. Die Wahlberechtigten reihten sich teilweise schon vor Morgengrauen in lange Schlangen ein, um ihr Votum abzugeben.

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Kenianerinnen stehen für die Wahl anBild: AP

Das Referendum am Mittwoch (04.08.2010) ist der erste Urnengang der Bevölkerung, seit das ostafrikanische Land nach der umstrittenen Präsidentenwahl vor zweieinhalb Jahren in Gewalt zu versinken drohte.

Die beiden führenden Politiker der Einheitsregierung, Präsident Mwai Kibaki und Ministerpräsident Raila Odinga, hatten im Vorfeld das Referendum unterstützt. Offenbar hatte dieses einheitliche Vorgehen bewirkt, dass die Abstimmung bislang friedlich verlief. Odinga geht davon aus, dass sich 70 Prozent der Wähler für das Referendum aussprechen. Auch die internationale Gemeinschaft, allen voran die Vereinigten Staaten, hatte sich für die neue Verfassung ausgesprochen. Die jetzige stammt noch aus dem Jahr 1963, als Kenia die Unabhängigkeit von Großbritannien erlangte.

Ansturm auf Wahllokale

Kenia Wahl Nairobi
Zehntausende Polizisten sicherten die Wahl abBild: AP

Entsprechend groß war der Andrang an den Wahllokalen überall im Land: Schon Stunden vor der Eröffnung der Wahllokale hatten sich lange Schlangen gebildet. Zur Wahl aufgerufen waren etwas über 12 Millionen Kenianer.

Landesweit sollten 63.000 Sicherheitskräfte für eine friedliche Abstimmung sorgen. Odinga sagte am Dienstag, die Welt glaube, die Kenianer könnten keine friedlichen Wahlen abhalten und er drängte seine Landsleute, das Gegenteil zu beweisen. Kurz vor Schließung der Wahllokale gab es landesweit keine Berichte über gewalttätige Auseinandersetzungen oder offensichtliche Manipulationsversuche.

Liberales Abtreibungsgesetz

Das Referendum sieht unter anderem eingeschränkte Machtbefugnisse für den Präsidenten und eine Landreform vor. Politische und religiöse Führer machten im Vorfeld des Referendums allerdings Stimmung gegen die Verfassung: Vor allem die Einführung von islamischen Familiengerichten und eine liberalere Abtreibungspraxis traf auf Widerstand. Schwangerschaftsabbrüche sind laut Verfassungsentwurf zwar weiter verboten, doch wenn sich die Mutter in Lebensgefahr befindet, darf ihr Leben vor demjenigen des Kindes gerettet werden. Abtreibungsgegner befürchten eine weite Auslegung der Klausel.

Mit Ergebnissen wird nicht vor Donnerstagabend oder Freitag gerechnet.

Autor: Dirk Bathe (afp/rtr/dpa)

Redaktion: Christine Harjes