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Friedrich gegen schärferes Blasphemie-Gesetz

19. September 2012

Braucht Deutschland härtere Gesetze gegen Gotteslästerung, um eine Aufführung des Mohammed-Schmähvideos zu verhindern? CSU-Innenminister Friedrich gibt sich zurückhaltend. Die FDP ist strikt dagegen.

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Muslime in Indonesien (Foto: EPA/ADI WEDA)
Bild: picture-alliance/dpa

In der Debatte um das islamfeindliche Video "Die Unschuld der Muslime" bringt die CSU eine Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes religiöser Bekenntnisse ins Spiel. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Johannes Singhammer, erinnerte an einen entsprechenden Gesetzentwurf, den die Union bereits im Jahr 2000 in den Bundestag eingebracht hatte und der damals an der rot-grünen Mehrheit scheiterte. Dieser Gesetzentwurf müsse wiedervorgelegt werden, sagte der CSU-Politiker in der Tageszeitung "Die Welt". "Der Gesetzentwurf hat eine neue, eine dramatische Aktualität", sagte Singhammer.

Nach diesem Entwurf zur Verschärfung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches wäre jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses strafbar. Wieder abgeschafft würde der Zusatz, dass Blasphemie nur strafbar ist, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährdet. Dieser war 1969 mit der Reform von Paragraf 166 eingeführt worden. Gotteslästerung ist in Deutschland seit 1871 strafbar. Sie kann nach Paragraf 166 mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Deutschland debattiert über Schmähvideo

FDP einig mit Innenminister

Widerspruch kommt ausgerechnet aus der Regierungskoalition. Außenminister Guido Westerwelle lehnt eine Gesetzesverschärfung ab. "Wir haben eine klare Rechtsordnung", sagte der FDP-Politiker im ZDF-Morgenmagazin. Die Verunglimpfung von Andersgläubigen sei im Strafrecht bereits "zu Recht untersagt". Ähnlich hatte sich zuvor schon Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geäußert.

Doch sogar ein CSU-Minister geht auf Distanz. "Ich fordere das nicht", sagte Innenminister Hans-Peter Friedrich im Deutschlandfunk auf die Frage nach einer Gesetzesverschärfung. Im Fall des in den USA produzierten Mohammed-Schmähfilms setzt er darauf, dass die jeweiligen Behörden eine Aufführung verhindern. Schließlich gehe es dabei nicht um Kunst, sondern um eine politische Demonstration, argumentiert Friedrich.

det/sti (dpad, epd, kna, rtr)