Gültigkeitsdatum 31. April
28. März 2006Anzeige
In den April geschickt fühlten sich Beamte der Autobahnpolizei Münster. Bei der Kontrolle eines Lastwagens mit einem Kurzzeitkennzeichen stutzten die Polizisten über dessen Gültigkeitsdatum: 31. April. Nach nur kurzem Rätselraten über die tatsächliche Zahl der Apriltage, ergab eine Anfrage an das zuständige Straßenverkehrsamt, dass das Kennzeichen eigentlich bis zum 31. März gültig sein sollte. Der schuldlose Fahrer durfte weiterfahren.