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Gabriel will Korrektur an Edeka-Beschluss

30. Juli 2016

Die Eilentscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist dem Wirtschaftsminister ein Dorn im Auge - weil darin von "Geheimverhandlungen" die Rede ist. Das will Gabriel tilgen lassen. Denn für ihn geht es um mehr.

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (Archivbild: dpa)
"Übliche Gespräche": Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (Archivbild)Bild: picture alliance/dpa/M. Kappeler

Die Richter waren dem Minister in den Arm gefallen. Per Eilentscheidung hatten sie vor knapp drei Wochen die Sondererlaubnis für die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann gestoppt. Weil in dem Beschluss von "Geheimverhandlungen" die Rede war, geht der Streit zwischen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und dem Oberlandesgericht Düsseldorf nun in die nächste Runde: Gabriel stellte einen sogenannten "Tatbestandsberichtigungsantrag", wie sein Ministerium bestätigte.

Ob zusätzlich Rechtsmittel eingelegt würden, werde noch geprüft, sagte eine Sprecherin. Zunächst verlangt Gabriel nur, das Gericht solle Behauptungen korrigieren, die es in der Begründung seiner Entscheidung vom 12. Juli aufgestellt habe. Das Oberlandesgericht hatte damals geschrieben, der Minister habe mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt. Für die anderen Beteiligten müsse daher der Eindruck entstehen, Gabriel habe das Verfahren nicht neutral und objektiv, sondern einseitig zugunsten von Edeka und Kaiser's Tengelmann geführt.

Nicht gemeinsam - nur getrennt

Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtet, will das Ministerium nun klargestellt haben, dass Gabriel am 1. Dezember Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Geschäftsführer Karl-Erivan Haub nicht gemeinsam, sondern getrennt getroffen habe. Außerdem seien jeweils "verfahrensbegleitende" Beamte dabei gewesen. Gespräche mit "den Parteien eines Zusammenschlussvorhabens oder mit den für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung relevanten Dritten" seien "in Fusionskontrollverfahren üblich und zulässig".

Nicht richtig sei zudem der Vorwurf, eine Stellungnahme der Edeka-Anwälte zum Angebot des Konkurrenten Rewe sei vom Ministerium als vertraulich behandelt worden. Vielmehr sei das Papier Bestandteil der Verfahrensakte und im Rahmen der Akteneinsicht auch zur Verfügung gestellt worden.

Odium der Kungelei

Gabriel musste sich in den letzten Tagen wiederholt gegen Vorwürfe verteidigen, er habe im Verfahren zur Ministererlaubnis nicht ordnungsgemäß gehandelt. Der SPD-Chef hatte unter anderem eingeräumt, dass es ein bis dahin nicht bekanntes Gespräch mit Mosa und dem Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, im Dezember 2015 gegeben hatte. Für Gabriel ist die Entscheidung des Gerichts eine Ohrfeige - noch gefährlicher könnte ihm für künftige Ambitionen jedoch werden, wenn das Odium der Kungelei an ihm haften bliebe.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte gegen den Wirtschaftsminister den Verdacht der Befangenheit und mangelnder Neutralität geäußert. Die Richter hatten die Sondergenehmigung für die Fusion der Supermarktketten in einer Eilentscheidung am 12. Juli für rechtswidrig erklärt und ihre Bedenken am 20. Juli noch einmal bekräftigt. Das endgültige Urteil steht noch aus.

jj/sti (dpa, rtr)