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Gang nach Karlsruhe

2. Juni 2003
https://p.dw.com/p/3i32
Die Deutsche Krankenversicherung DKV hat gegen die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das teilte die Versicherung am Montag in Köln mit. Sie argumentiert, die Anhebung erweitere das Versicherungsmonopol des Staates auf Kosten der privaten Krankenversicherungen. Seit dem 1. Januar haben nur noch Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 45 900 Euro die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung.