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"Gassi-Fahren" illegal?

13. April 2004
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Eine besonders bequeme Art des Hunde-Ausführens wird derzeit in Wuppertal rechtlich überprüft. Eine Frau war auf dem Gelände eines Container-Bahnhofs mit ihrem Auto auf und ab gefahren. Dabei habe sie ihren Hund neben dem Wagen herlaufen lassen - an einer Leine durch das Seitenfenster geführt, berichtete ein Sprecher des Bundesgrenzschutzes (BGS) am Dienstag in Düsseldorf.
Ein Anwohner hatte den BGS eingeschaltet. Nun wird geprüft, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.