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Gefragter Spieler im europäischen Rechtskonzert

Angela Göpfert18. Mai 2005

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sitzt erneut die Türkei auf der Anklagebank. Der Gerichtshof wird der Anklagen-Flut kaum noch Herr. Dabei ist dessen Rolle noch immer unklar.

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Die Türkei ist "Dauerkunde" beim Straßburger GerichtBild: AP

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 12. Mai, der türkische Öcalan-Prozess sei nicht fair gewesen, beginnen sechs Tage später (18.5.2005) in Straßburg die Anhörungen im Fall "Leyla Sahin und Zeynep Tekin gegen die Türkei". Die beiden Studentinnen klagen gegen den türkischen Staat, weil dieser ihnen verbietet, an der Universität Kopftuch zu tragen. Die beiden Türkinnen sehen dadurch ihr Recht auf Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit (Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verletzt.

Demonstration Öcalan-Prozess war unfair
Kurdische Demonstranten nach dem Urteilsspruch des EGMR im Fall ÖcalanBild: AP

"Die Türkei gehört - neben Russland, Weißrussland und der Ukraine - zu den Dauerkunden in Straßburg", sagt Torsten Stein, Direktor des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes.

Hüter der Menschenrechte

Der EGMR ist das für die Rechtssprechung zuständige Organ des 1949 gegründeten Europäischen Rates, der ältesten zwischenstaatlichen politischen Organisation des Kontinents. Der Staatenbund umfasst heute 46 Länder - seit 1990 auch zahlreiche ost- und mitteleuropäische Staaten, und sieht sich selbst als europäischer Hüter der Menschenrechte. Deshalb ist auch jedes Mitglied des Europarats gehalten, die Europäische Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, über deren Einhaltung der EGMR wacht.

Dabei mache das Individualbeschwerderecht die Stärke des EGMR aus, betont Ruth Weinzierl, EGMR-Expertin am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. "Das ist eine absolute Besonderheit im internationalen Recht." Tatsächlich können auch Individuen, und nicht etwa nur Staaten, gegen Unterzeichnerstaaten der EMRK klagen, wenn sie sich in ihren Menschen- und Grundrechten eingeschränkt sehen.

Streit zwischen Karlsruhe und Straßburg

Bundesverfassungsgericht zu Ökosteuer
Wollen sich nicht von Straßburg reinreden lassen: Richter des BundesverfassungsgerichtsBild: AP

Wie sehr sich die nationalstaatlichen Gerichte an die Rechtssprechung des EGMR gebunden fühlen, variiert jedoch von Land zu Land. Während die Menschenrechtskonvention in Österreich Verfassungsrang hat, bezeichnete das Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Oktober 2004 die Straßburger Urteile lediglich als "Auslegungshilfen". Diese müssten nicht strikt befolgt werden, da die Menschenrechtskonvention in Deutschland nur den Rang einfachen Rechts habe und damit unter dem Grundgesetz stehe.

"Keine Götter neben uns!"

Anlass für diese umstrittene Feststellung war der Streit um das Sorge- und Umgangsrecht eines ledigen türkischen Vaters, dessen Sohn von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Antrag des Vaters auf Umgangsrecht abgewiesen, was der Menschenrechtsgerichtshof als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie rügte. "Karlsruhe verfährt in seiner Rechtssprechung offensichtlich nach dem Grundsatz: 'Keine Götter neben uns!'", kritisiert Europarechtsexperte Stein.

Ein "Wertedach" für Europa

Dennoch ist für den Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht die Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofs eine Erfolgsgeschichte. Schließlich verfüge der heutige EGMR über wesentlich mehr Rechte als noch bei seiner Gründung 1959. Menschenrechtsexpertin Weinzierl betont zudem die "politische Funktion" des EGMR: Er schaffe ein "Wertedach" und ein einheitliches Verständnis von Menschenrechten in Ost- und Westeuropa.

Teure Reformen von Nöten

Um diese Funktion auch in Zukunft gewährleisten zu können, bedarf der EGMR aber der Reform. Denn der EGMR droht, unter der Last seiner "Popularität" zusammenzubrechen: Die Zahl der Individualbeschwerden hat so sehr zugenommen, dass es immer wieder zu Verzögerungen kommt. 90 Prozent der Klagen werden abgewiesen. Der Europarat müsse sich dafür einsetzen, die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erleichtern und zu verbessern, forderte denn auch Bundeskanzler Gerhard Schröder am Mittwoch (17.5.2005) in Warschau beim Gipfeltreffen der 46 Staaten des Europarats.

Bundesfinanzminister Hans Eichel Pressekonferenz
Ob er Geld für Straßburg hat? Finanzminister Hans EichelBild: AP

Dabei fehlt es vor allem an Mitarbeitern, die den Richtern zuarbeiten. "Die Mitgliedsstaaten müssten schon tief in die nationale Kasse greifen, wollten sie den EGMR effizienter machen", sagt Europarechtsexperte Stein. "Aber wenn ich mir unsere Staatsfinanzen ansehe, kann ich mir schon vorstellen, wie Herr Eichel bei dieser Vorstellung 'hurra' schreit."