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Geldwäschegesetz

31. Januar 2002

– Ungarns Finanzminister bemüht sich, die aufgebrachte Stimmung zu beruhigen

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Budapest, 31.1.2002, PESTER LLOYD, deutsch

"Das Geldwäschegesetz bedroht niemanden, abgesehen von denen, die mit unlauterer Absicht, unter Umgehung der Rechtsvorschriften ihr aus Straftaten oder anderen Vergehen stammendes Geld reinwaschen wollen", sagte Finanzminister Mihály Varga unserer Zeitung. Wie er betonte, brauche niemand Befürchtungen zu haben, für den schon bisher dazu kein Anlass bestand. Das Gesetz wurde geschaffen, weil die Geldwäsche eine Begleiterscheinung von Terrorismus und Korruption ist.

"Jeder konnte am 11. September vergangenen Jahres mit eigenen Augen sehen, wozu der Terrorismus imstande ist. Deshalb liegt es in unserem gemeinsamen Interesse, gegen seine materielle Grundlage, die Geldwäsche, vorzugehen", betonte Varga. "Die Leute haben Recht, die in Verbindung mit dem Gesetz, das sich dem Kampf zur Verhinderung von Geldwäsche und gegen den Terrorismus verschrieben hat, von neuen Mauern sprechen. Ich stimme dem zu, denn wir errichten neue Mauern gegen den Terrorismus, gegen Verbrechen und den Drogenhandel." Wer diese Mauern einreißen will, hilft nach Ansicht des Finanzministers gegen seinen Willen und seine Absichten den Geldwäschern und ihren Helfershelfern.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat ein internes Schlichtungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine allgemeine Empfehlung zu den Richtlinien der Regierungsverordnung an die Mitglieder stehen wird. Im Bemühen um den Interessenschutz gehen andere offenbar weiter. Der Verband der Steuerberater wird sich an das Verfassungsgericht wenden, weil mit den neuen Regelungen Persönlichkeitsrechte und das Geschäftsgeheimnis verletzt werden.

Wahrscheinlich gibt es in dieser Frage auch keine Diskussion zwischen den Parteien. Die Regierung verharrt jedoch auf ihrem Standpunkt, weil sie spürbare Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche und illegale Kapitalströme vorzeigen muss. Ungarn befindet sich nämlich allen Protesten zum Trotz erneut auf der Schwarzen Liste der OECD, die jene Länder umfasst, in denen es den internationalen Verbrechern besonders leicht gemacht werde, ihr schmutziges Geld reinzuwaschen. (fp)