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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

28. November 2002
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Mr. GASP: Javier SolanaBild: AP
Bei der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der Europäischen Union kommt sichtbarer als bei den meisten anderen Politikfeldern zum Ausdruck, dass es sich bei den Mitgliedsstaaten der Union auch weiterhin um selbstständige Staaten handelt. Über die Außen- und Sicherheitspolitik der einzelnen EU-Länder wird in hohem Maße von diesen souverän entschieden.

Dementsprechend bildete das Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen der EU über die Außen- und Sicherheitspolitik eine Ausnahme. Es galt fast immer das Prinzip der Einstimmigkeit - gemeinsame Beschlüsse traten also nur in Kraft, wenn alle Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung gaben.

Änderungen sind bereits seit dem 1. Mai 1999 eingetreten. An diesem Tag trat der Amsterdamer Vertrag in Kraft, der auch für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erkennbare Änderungen brachte. So ist zum Beispiel der Generalsekretär des Rates mit Befugnissen auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ausgestattet worden.

Gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden und der Europäischen Kommission kann er die EU auch nach außen als "Hoher Vertreter" repräsentieren. Seit dem Vertrag von Maastricht - er trat am 1. November 1993 in Kraft - gibt es auch eine gemeinsame Verantwortung der EU auf dem Gebiet der Verteidigung.

Zuletzt hat der Europäische Rat im Dezember 2000 in Nizza ständige Gremien zur Festigung der GASP sowie zum Aufbau einer gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beschlossen.