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Gericht bestätigt Pflichtmitgliedschaft in den Kammern

20. November 2002
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Die Pflichtmitgliedschaft von Unternehmen in der Industrie- und Handelskammer verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt nicht gegen europäisches Recht. Weder die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit noch die Niederlassungsfreiheit seien dadurch unzulässig eingeschränkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht wies damit die Klage eines Unternehmensberaters ab, der in der Pflichtmitgliedschaft einen Verstoß gegen europarechtliche Regelungen gesehen hatte.