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Gericht genehmigt Verkauf von GM-Unternehmensteilen

6. Juli 2009
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Der krisengeschüttelte US-Autokonzern General Motors darf einem Urteil des Konkursgerichts zufolge seine Vermögenswerte verkaufen. Damit können die lukrativsten GM-Teile den Gläubigerschutz in staatlichem Besitz verlassen. GM hatte im Vorfeld des Urteils eindringlich für eine Genehmigung geworben. Das Schicksal der Opel-Mutter lag seit Donnerstag in der Hand des Bundesrichters. Er musste rund einen Monat nach dem GM-Antrag auf Insolvenz darüber entscheiden, ob der Traditionskonzern seine Filetstücke wie geplant schnell an Staat, Gewerkschaften und Gläubiger verkaufen darf. Die US-Regierung stützte GM während des Verfahrens mit Milliardenhilfen und will gemeinsam mit Kanada als künftiger Eigentümer einsteigen. Ein "neuer GM-Konzern" soll die wertvollsten Sparten wie die Marken Chevrolet und Cadillac erhalten. Die übrigen Teile sollen abgewickelt werden. Die deutsche GM-Tochter Opel wurde von der Bundesregierung vor dem Insolvenzverfahren gerettet.