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Gericht stoppt Hinrichtung in Georgia

20. Februar 2013

Ein US-Gericht hat die Hinrichtung eines geistig behinderten Mannes gestoppt. Die Anwälte erwirkten den Aufschub in allerletzter Minute.

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Todeszelle im Gefängnis von Huntsville (Foto: Paul Buck)
Bild: picture-alliance /dpa/dpaweb

Schon mehrmals hatte Warren Lee Hill hingerichtet werden sollen, doch wieder ist die Vollstreckung des Todesurteils verschoben worden. In buchstäblich letzter Minute hat ein Bundesberufungsgericht den Anwälten des geistig behinderten Mannes Recht gegeben und die Exekution im US-Bundesstaat Georgia gestoppt. Noch am Nachmittag hatte der Oberste Gerichtshof von Georgia einen Antrag auf Aufschub der Strafvollstreckung abgelehnt

Warren Hill (Quelle: deathpenaltyinfo.org)
Warren Lee HillBild: deathpenaltyinfo.org

Seit 21 Jahren im Todestrakt

Die Hinrichtung geistig Behinderter ist in den USA aufgrund eines Urteils des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2002 verboten. Der Staat Georgia argumentiert jedoch, im Fall von Hill sei die Behinderung nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Hills Anwälte halten dagegen, dass alle Experten, die Hill zunächst für geistig gesund erklärt haben, ihre Meinung mittlerweile geändert hätten.

Der 52-Jährige sollte im Staatsgefängnis Jackson mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Er sitzt seit mittlerweile 21 Jahren im Todestrakt. Warren Lee Hill war zum Tode verurteilt worden, weil er 1990 einen Mithäftling erschlagen hatte. Zum Zeitpunkt der Tat verbüßte er dort eine lebenslange Haftstrafe wegen der Tötung seiner 18-jährigen Freundin, die mit elf Schusswunden tot aufgefunden worden war.

det/gmf (afp, ap, dpa)