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Gericht verbietet Email-Werbung

16. Dezember 2015

Unerwünschte Werbung per E-Mail ist nicht nur lästig, sondern auch nicht länger zulässig. Der Klage eines genervten Versicherungskunden gab der Bundesgerichtshof Recht. Aufdringlichen Werbern drohen hohe Strafen.

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Symbolbild E-Mail Werbung
Bild: picture alliance/blickwinkel/McPHOTOs

Bei automatisierten Antworten per E-Mail müssen die Empfänger angehängte Werbung nicht akzeptieren. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn solche Emails gegen den erklärten Willen des Verbrauchers in dessen Postfach landen.

Ein Kunde der Stuttgarter SV Sparkassenversicherung hatte geklagt, nachdem seine E-Mails mehrfach mit automatisierten Eingangsbestätigungen erwidert wurden. Den Antwortschreiben war jedes Mal Werbung für einen Unwetter-Warndienst "per SMS kostenlos auf Ihr Handy" angehängt. Hinweise des Klägers an die Versicherung, dass er diese Werbung nicht wolle, wurden mit automatisierten Bestätigungsmails beantwortet – inklusive angehängter Werbung.

"Kafka im IT-Zeitalter"

In letzter Instanz bekam der Kläger beim BGH in Karlsruhe Recht. "Man fühlt sich ein bisschen ausgeliefert", hatte er bei der mündlichen Verhandlung gesagt. Sein Anwalt verglich die vergeblichen Beschwerden des Mannes mit dem Schicksal der literarischen Helden von Franz Kafka.

Der Prozess war vor den höchsten deutschen Zivilrichtern wieder aufgerollt worden, nachdem der Mann vor dem Landgericht Stuttgart im Februar dieses Jahres verloren hatte. Das Urteil des BGH ist beispielhaft und könnte auf ähnlich werbefreudige Firmen abschreckend wirken.

Sollte die Versicherung den Kläger ohne dessen Einverständnis weiter mit Werbung belästigen, muss sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 Euro rechnen – oder, so der strenge Tenor der Richter, ein Vorstandsmitglied muss bis zu sechs Monate in Haft.

myk/wl (dpa,rtr)