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Geschlagen und gefoltert

Natalja Wikulina12. Oktober 2002

So nahe an Europa und offenbar noch lange nicht reif dafür: Die Ukraine misshandelt ihre Gefangenen noch immer systematisch.

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September 2002: Eine der größten Demonstrationen gegen die Regierung in Kiew seit der UnabhängigkeitBild: AP

Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat jüngst drei Berichte zur Lage in den ukrainischen Gefängnissen, in Einzelzellen der Untersuchungshaft sowie in Psychiatrien veröffentlicht. In den Berichten wird darauf hingewiesen, dass ukrainische Häftlinge sowie Personen, die festgenommen worden sind, geschlagen und gefoltert werden. Ende des Jahres soll eine weitere Delegation des Komitees in die Ukraine reisen.

Der jetzt vorgelegte Bericht stützt sich auf Inspektionsreisen des Anti-Folter-Komitees in den Jahren 1998, 1999 und 2000. Die Häftlinge, mit denen sich die Delegationen getroffen haben, klagten über Schläge mit Knüppeln. Es gab eine Reihe von Klagen über noch brutaleres Vorgehen: Elektroschocks, Verbrennungen mit Feuerzeugen, Erstickungsversuche durch Gasmasken oder Plastiktüten, Aufhängen an den Armen oder Beinen und Schläge auf die Fußsohlen.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass viele Häftlinge Angst haben, mit Vertretern der Delegationen zu sprechen, da sie befürchten, dass sich ihre Haftbedingungen dadurch weiter verschlechtern könnten. Der Bericht weist darauf hin, dass die ukrainischen Rechtsschutzorgane nicht immer zu einer Zusammenarbeit mit Vertretern des Europarates bereit waren.

Der Ausschuss fordert die ukrainischen Behörden auf, die Zustände in den Gefängnissen und Einzelzellen unverzüglich zu verbessern, wie etwa die Lebensmittelversorgung, die Hygiene, die Hofgang-Regelung und vieles andere mehr. In dem Bericht wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass die erlaubte Länge einer Untersuchungshaft von zehn Tagen regelmäßig überschritten wird. Darüber hinaus fordert der Ausschuss die ukrainischen Psychiatrien auf, Elektroschock-Therapien nicht ohne Anästhesie durchzuführen.

Das Komitee hat die Aufgabe, die Einhaltung der Anti-Folter- Konvention durch die Europaratsländer zu befolgen. Dem Abkommen zufolge dürfen seine Berichte erst veröffentlicht werden, wenn die betroffene Regierung dies erlaubt. Bisher hatte sich Kiew einer Veröffentlichung widersetzt. Noch unter Verschluss sind neun Berichte über Russland, zwei über Estland und vier über Albanien. Diese Länder verweigern bislang die Veröffentlichung der Dokumente.