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Jury berät über für Boston-Bomber

14. Mai 2015

Hinrichtung oder lebenslange Haft: Das Schicksal des überlebenden Bombenlegers beim Boston-Marathon liegt jetzt in der Hand der Geschworenen.

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Gerichtsverhandluing gegen Dschochar Zarnajew (M.) (Foto: Reuters - nach einer Zeichnung)
Bild: Reuters/Jane Flavell Collins

Im Prozess gegen den Attentäter vom Boston-Marathon entscheiden jetzt die Geschworenen über Todesstrafe oder lebenslange Haft für den Angeklagten Dschochar Zarnajew (Artikelbild Mitte). Nach den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung begann die Jury in der US-Ostküstenmetropole mit ihren Beratungen. Für ein Todesurteil ist Einstimmigkeit nötig. Können sich die Geschworenen nicht einigen, wird Zarnajew automatisch mit lebenslanger Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis bestraft.

Der heute 21-Jährige hatte im April 2013 mit seinem älteren Bruder Tamerlan zwei selbst gebaute Bomben am Zieleinlauf des Marathons gezündet und dadurch drei Menschen ermordet. 260 weitere wurden zum Teil schwer verletzt.

Auf der Flucht hatten die Brüder auch einen Polizisten erschossen und einen Autofahrer entführt. Tamerlan war bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei getötet, Dschochar vier Tage nach dem Anschlag festgenommen worden. Zarnajew war im April in allen 30 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.

Boston: mutmaßlicher Attentäter gefasst

Schlussplädoyers

In ihrem Schlussplädoyer bekräftigte die Anklage ihre Forderung nach Verhängung der Todesstrafe. Dschochar Zarnajew sei ein kaltblütiger Mörder, ein Terrorist, der so viele Menschen wie möglich habe töten wollen, sagte Staatsanwalt Steven Mellin. Zudem lege der Angeklagte einen "erschreckenden Mangel an Reue" an den Tag. Es bestehe kein Zweifel daran, so Mellin, dass Zarnajew den Tod verdiene.

Verteidigerin Judy Clarke räumte wie bereits im ersten Teil des Prozesses ein, die Taten ihres Mandanten seien heimtückisch gewesen. Erneut porträtierte sie Zarnajew aber auch als einen Mitläufer, der unter dem Einfluss seines islamistisch radikalisierten Bruders gestanden habe. Die Geschworenen sollten deshalb von der Verhängung der Todesstrafe absehen, so der Appell der Anwältin.

Prozess nach US-Bundesrecht

Die Zarnajew-Brüder stammen aus der russischen Kaukasus-Republik Tschetschenien und waren als Kinder mit ihren Eltern in die Vereinigten Staaten eingewandert. Dschochar ist seit 2012 US-Staatsbürger und studierte an der University of Massachusetts in Dartmouth Meeresbiologie. Der US-Bundesstaat Massachusetts, in dem Boston liegt, hat die Todesstrafe abgeschafft. In dem Prozess wird aber nach US-Bundesrecht verhandelt.

Die Vollstreckung von Todesurteilen auf US-Bundesebene ist äußerst selten. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976 wurden nur drei Häftlinge hingerichtet. Unter ihnen war der Rechtsterrorist Timothy McVeigh, der im April 1995 bei einem Anschlag in Oklahoma City mehr als 160 Menschen getötet hatte.

wl/se (dpa, afp)