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Gesetzgeber vereinfacht Versicherung bei Minijobs im Privathaushalt

27. Dezember 2005
https://p.dw.com/p/7i5Q
Der Gesetzgeber vereinfacht zum Jahreswechsel die Versicherung von Minijobbern in Privathaushalten. Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) übernimmt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und zieht die Beiträge zusammen mit den anderen Abgaben in Höhe von insgesamt 13,7 Prozent ein. Der private Arbeitgeber werde durch die Unfallversicherung vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt, teilte die Minijob-Zentrale am Dienstag in Bochum mit. Die neue Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 400 Euro. Die An- und Abmeldung der Minijobber erfolgt mit einem Vordruck, dem so genannten Haushaltsscheck.