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Gewalt in der Erziehung

7. Dezember 2010

Vor zehn Jahren wurde das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung im deutschen Familienrecht festgelegt. Nur - hat es den Kindern geholfen? Gibt es seitdem mehr gewaltfreie Erziehung?

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Kind schützt seinen Kopf vor Schlägen (Foto: Fotolia)
Zwei bis drei Kinder sterben pro Woche in Deutschland an elterlichen MisshandlungenBild: Fotolia/godfer

Seit zehn Jahre haben Kinder in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Im November 2000 verabschiedete der Bundestag die Neufassung des entsprechenden Paragrafen (§ 1631 II BGB) im Familienrecht. Wörtlich heißt es da:

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Erst zehn Jahre ist es also her, dass das jahrhundertealte elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft wurde. 1980 war es bereits eingeschränkt worden, damals wurden "entwürdigende Erziehungsmaßnahmen" verboten. Nur - was sind entwürdigende Strafen? 20 Jahre später versuchte man also nachzubessern und den Verzicht auf Gewalt explizit im Gesetz zu verankern.

Bei Verstößen sieht das Gesetz verschiedene Sanktionen vor. Diese reichen von familienrechtlichen Maßnahmen bis zu strafrechtlicher Verfolgung und je nach Schwere des Falles mehrjährigen Haftstrafen. Zunächst versucht der Staat jedoch, gewalttätige Eltern mit Beratungen und Hilfsangeboten auf den rechten Weg zu bringen.

Gewalt gegen Kinder alltäglich

 

Mädchen klammert sich an ihr Kuscheltier (Foto: Fotolia)
Kinder können sich nicht gegen elterliche Gewalt wehrenBild: Fotolia/Migulec

Wie steht es 2010 - zehn Jahre nach der Gesetzesänderung - um das Recht der Kinder? Ein Blick in die Statistiken des Bundeskriminalamtes wirkt ernüchternd. 1999 kamen 2257 Fälle von Kindesmisshandlung zur Anzeige, zehn Jahre später sind es 3490, ein Anstieg von über 54 Prozent! Und jährlich sterben 150 Kinder in Deutschland an den Folgen elterlicher Misshandlungen - das sind zwei bis drei Kinder in einer Woche.

Ganz so ernüchternd, wie die Zahlen auf den ersten Blick wirken, solle man sie nicht verstehen, meint allerdings Rolf Stöckel, Vorstandsprecher der Deutschen Kinderhilfe. Der Anstieg der Anzeigen deute weniger auf eine Explosion der häuslichen Gewalt, als vielmehr auf eine gesunkene Dunkelziffer. Die aber immer noch als eklatant hoch angesehen werden müsse.

Private Gewalt - stille Gewalt

Denn die meisten Fälle von Züchtigung, Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch spielen sich hinter geschlossenen Türen ab. Und wenn Geschrei und Weinen aus einer Wohnung dringt, welcher Nachbar traut sich zu, darüber zu urteilen, ob die Grenzen der Gewalt überschritten wurden. Wo verläuft die Grenze zwischen Besserwisserei und unterlassener Hilfeleistung?

Mutter schimpft mit ihrer Tochter (Foto: Fotolia)
Auch verbale Gewalt hinterlässt SpurenBild: Fotolia/Mat Hayward

Noch schwieriger nachzuweisen ist die psychische und verbale Gewalt, die vor allem in den sozial gehobenen Schichten eingesetzt wird. Hier wird tendenziell weniger geschlagen, aber nicht unbedingt gewaltfreier erzogen. Kinder können auch mit Worten erniedrigt, bedroht, eingeschüchtert und herabgewürdigt werden. Auch eine emotionale Vernachlässigung gilt bei Pädagogen inzwischen als Gewalt.

Mentalitätswandel

Dennoch gibt es Zeichen der Hoffnung. Das Gesetz aus dem Jahre 2000 drückt die veränderte Einstellung der meinungsbildenden Mehrheit der Gesellschaft aus und verstärkt sie zugleich. So ist die Zahl der Eltern, die in Umfragen angeben, ihre Kinder auch mit körperlicher Gewalt zu erziehen, in den letzten zehn Jahren eklatant gesunken. Was nicht unbedingt heißt, dass sie tatsächlich gewaltfrei erziehen, zumindest aber, dass sie sich bewusst sind, dass sie es sollten.

Kleinkind schaut sich ein Buch an, die Eltern sitzen daneben (Foto: dpa)
Das Idealbild ist klar, aber selten RealitätBild: picture-alliance

Geändert hat sich sicher auch die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gewalt gegenüber Kindern, meint Rolf Stöckel, der 2000 als Kinderbeauftragter der SPD an der Neufassung des § 1631 II BGB mitwirkte. Die mediale Aufmerksamkeit sei enorm gestiegen, Gewalt gegen Kinder sei etwas aus dem privaten Tabubereich ins Licht der Öffentlichkeit geholt worden. Insofern sieht er auch die gestiegene Zahl von Anzeigen eher als positives Zeichen.

Staatlicher Schutz verbessert

Besser geworden ist seiner Einschätzung nach auch die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten, Jugendämtern und Schulpsychologen. In vielen Städten gibt es Nottelefone für Kinder in städtischer, kirchlicher oder privater Trägerschaft. In Köln beispielsweise hat der Rat der Stadt 2008 die Einrichtung eines "Gefährungsmeldungs-Sofort-Dienstes" (GSD) beschlossen. Seitdem stehen die 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GSD in den unterschiedlichen Stadtteilen bereit, um Hinweisen auf Kindesmisshandlung nachzugehen.

Immer wieder mahnen Kinderschutz-Organisationen den Ausbau von Beratungsstellen an. Sie fordern mehr Sozialarbeiter für die Schulen, mehr psychologische Ausbildung der Erzieherinnen in den Kindergärten und Kitas, sowie mehr niederschwellige Angebote für Betroffene und auch Eltern, die ihr Problemverhalten erkennen. Wichtig sei auch die finanzielle Förderung von Präventionsmaßnahmen. Denn, so Rolf Stöckel von der Deutschen Kinderhilfe: Jede Kindesmisshandlung bedeutet elterliche Überforderung. Eine Überforderung, die oftmals durch das rechtzeitige Angebot von Hilfe aufgefangen werden könnte.  

Widersprüchliches Fazit

Gesetze ändern nicht viel an der Erziehungspraxis - kein Wunder, denn kaum ein Elternteil kennt § 1631 II BGB oder überlegt, bevor er zuschlägt, ob er oder sie sich damit strafbar macht. Gesetze ändern die Erziehungspraxis - weil sie gesellschaftliche Werte und Regeln ausdrücken, ins öffentliche Bewusstsein bringen und so verstärken.

Autorin: Rachel Gessat
Redaktion: Kay-Alexander Scholz