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Gewerkschaft kommt Fluglotsen-Streik teuer

26. Juli 2016

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat einen Streik, der vor vier Jahren zu zahlreichen Flugausfällen geführt hatte, für rechtswidrig erklärt. Die Fluglotsengewerkschaft muss nun Schadenersatz zahlen.

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Fluglotse Flugzeug Flughafen Frankfurt am Main
Bild: picture-alliance/dpa

Das Bundesarbeitsgericht hat einen Streik der Fluglotsen im Jahr 2012 überraschend für rechtswidrig erklärt. Das teilte das Gericht am Dienstag in Erfurt mit. Es gab damit dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport recht, der die Fluglotsengewerkschaft GdF auf Schadenersatz verklagt hatte.

2012 hatten in Frankfurt 200 Vorfeld-Beschäftigte mit Unterbrechungen zwei Wochen lang die Arbeit niedergelegt - rund 1800 Flüge waren ausgefallen. Der Prozess war für die GdF heikel, da im Gegensatz zu den bisherigen Verfahren mit Fraport erstmals eine direkt bestreikte Firma klagte und nicht nur mittelbar betroffene wie Airlines.

Zwei ebenfalls klagende Airlines gingen leer aus. Als "Drittbetroffene" hätten sie keinen Schadensersatzanspruch, entschied das Gericht.

"Friedenspflicht missachtet"

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss nun Schadenersatz zahlen. Dessen Höhe muss die Vorinstanz in einer erneuten Verhandlung bestimmen.

Laut Urteil hatte die GdF den Streik im Zusammenhang mit einem Schlichtungsverfahren angesetzt. Der Streik habe zur Durchsetzung der Schlichterempfehlung gedient und damit auch der Modifizierung von ungekündigten Bestimmungen des Tarifvertrags.

Hinsichtlich dieser Regelungen galt nach wie vor die tarifvertraglich vereinbarte erweiterte Friedenspflicht. "Diese verwehrte es der GdF, Änderungen mit Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen", heißt es im Urteil. Die Gewerkschaft ist nun verpflichtet, den Schaden der Fraport zu ersetzen.

dk/wen (apf/rtr)