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Gesellschaft

Gladbecker Geiselgangster darf Namen ändern

14. Mai 2017

Wenn Dieter Degowski möglicherweise demnächst aus der Haft freikommt, wird er anders heißen. Ein neuer Name soll seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtern.

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Dieter Degowski mit Geiseln
Dieter Degowski (r.) mit Geiseln in einem Bremer LinienbusBild: picture-alliance/dpa

Im August 1988 hatten Dieter Degowski und Hans-Jürgen Rösner die Bundesrepublik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem Bankraub mit Geiseln vor der Polizei - verfolgt von Medienvertretern. Am Ende waren drei Menschen tot, etliche weitere traumatisiert. Das aufsehenerregende Verbrechen ging als Gladbecker Geiseldrama in die Geschichte ein.

Das Landgericht Arnsberg prüft derzeit, ob der zu lebenslanger Haft verurteilte Degowski auf Bewährung freikommen kann. Seit gut zwei Monaten liegt dem Gericht ein entsprechender Antrag seiner Verteidigung vor. Die zuständige Strafvollstreckungskammer habe ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, sagte ein Gerichtssprecher. Es soll klären, ob Degowski noch gefährlich ist.

Neuer Name, neues Netzwerk

Falls Degowski tatsächlich auf freien Fuß gesetzt wird, darf er seinen Namen ändern. Die zuständige Behörde habe seinem Antrag zugestimmt, teilte die Justizvollzugsanstalt (JVA) im nordrhein-westfälischen Werl auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Als Grund für die Namensänderung nannte die JVA, in der Degowski einsitzt, eine "Erleichterung seiner Wiedereingliederung".

Das Arnsberger Landgericht hatte die JVA bereits 2013 aufgefordert, Degowski schrittweise auf die Entlassung vorzubereiten. "Der Insasse hat inzwischen einige Ausgänge einwandfrei bewältigt", so der stellvertretende Gefängnisleiter Andreas Jellentrup. Wichtig sei nun die Suche nach einer Unterkunft sowie der Aufbau eines sozialen Netzwerks außerhalb der Anstalt.

Gladbecker Geiseldrama
Die Geiselnahme wurde gewaltsam auf der A3 bei Bad Honnef beendetBild: picture-alliance/dpa

Degowskis Komplize Rösner sitzt weiterhin in der Justizvollzugsanstalt Aachen ein. Bei ihm läuft nach Angaben des örtlichen Landgerichts im Sommer die sogenannte Mindestverbüßungsdauer ab. Auch bei Rösner prüft die Strafvollstreckungskammer des Gerichts nun von Amts wegen, ob seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

wa/nin (dpa)