Gleichberechtigt - gleichgeachtet. Feature über Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | Meilensteine | DW | 24.08.2009
  1. Inhalt
  2. Navigation
  3. Weitere Inhalte
  4. Metanavigation
  5. Suche
  6. Choose from 30 Languages

Meilensteine

Gleichberechtigt - gleichgeachtet. Feature über Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

„Die unselbständig Beschäftigten werden ziemlich willkürlich in zwei Gruppen gespalten“ – Momentaufnahme 1969 zum Stand der Gleichstellung von Angestellten und Arbeitern im Krankheitsfall

Unterschiede zwischen den Angestellten und Arbeitern und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab 1. Januar 1970 per Gesetz beseitigt

Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab 1. Januar 1970 per Gesetz beseitigt

Mit massiven Streiks haben sich die Arbeiter 1957 eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zwar erkämpft, doch es war nur ein Teilerfolg gewesen. Denn damals stimmten die Arbeitgeber einer Entgeltfortzahlung lediglich in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns zu und das über einen Zeitraum von 4 Wochen. Bei Kurzerkrankungen gab es 3 Karenztage. Da waren die Angestellten in der Bundesrepublik besser gestellt als die Arbeiter, denn sie hatten bereits einen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung im Fall einer Erkrankung, die bis zu 6 Wochen andauern konnte. Dies sollte sich nach dem Willen der damaligen Großen Koalition noch vor der Bundestagswahl 1969 ändern.

Die ersten Versuche von 1955

Die Idee einer gesetzlichen Gleichstellung im Krankheitsfall von Angestellten und Arbeitern wurde schon mal aufgegriffen: bereits im März 1955 brachte die SPD-Fraktion - damals in der Opposition - einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, der den Titel trug "Gesetz zur Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall". Die damalige Regierung brachte jedoch diesen Vorschlag zu Fall. Es blieb also bei diesen Unterschieden für weitere Jahre - gängige Klischees über die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten blieben weiterhin auch vor dem Gesetz bestehen. So fragte "Die Zeit" noch am 13. September 1968 in einem Artikel, ob die "Arbeiter - Menschen zweiter Klasse" seien. Doch jetzt wurde auch in Bonn die Zeit dazu reif, eine Gleichstellung der Arbeitnehmer auch gesetzlich herbeizuführen.

Langwierige Suche nach einem Kompromiss

Man begab sich auf die Suche nach Kompromissen, denn jede Bundestagsfraktion hatte ihre eigenen Vorstellungen darüber, wie die gesetzliche Regelung auszusehen hat. Denn eines hatte man damals auch noch vor Augen: man befand sich vor der Bundestagswahl und es galt für die Parteien, ihre jeweilige Wählerschaft bei diesem Gesetzesvorhaben möglichst zu schonen. Dem Kompromiss der wochenlangen Beratungen in den Gremien stimmte der Bundestag letztlich am 12. Juni 1969 mit 388 gegen 38 Stimmen zu. Das Gesetz, das die Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Fall einer Erkrankung verbriefte, trat am 1. Januar 1970 in Kraft.

DW-Mitarbeiter Dieter Kloss ging in einem Feature im November 1969 der Problematik der Klischees über Unterschiede zwischen den Angestellten und den Arbeitern sowie ihrer Gleichstellung bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach.

Andreas Zemke

Redaktion: Diana Redlich

Audio und Video zum Thema

  • Datum 24.08.2009
  • Drucken Seite drucken
  • Permalink https://p.dw.com/p/HpJL
  • Datum 24.08.2009
  • Drucken Seite drucken
  • Permalink https://p.dw.com/p/HpJL