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Grünes Licht für Hartz IV und Zuwanderungsgesetz

9. Juli 2004

Der Bundesrat hat am Freitag das Zuwanderungsgesetz und das Gesetz zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen verabschiedet - zwei zentrale Reformvorhaben der Koalition. Beide Gesetze treten am 1.1.2005 in Kraft.

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Schily und Stoiber sind sich im Bundesrat einigBild: AP


Der Bundesrat verabschiedete am Freitag (9.7.2004) das jahrelang umstrittene Zuwanderungsgesetz mit großer Mehrheit. Es regelt die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die Integration von Ausländern und das humanitäre Flüchtlingsrecht.

Außerdem werden die Sicherheitsvorschriften erheblich verschärft. Rot-Grün musste während des Gesetzgebungsverfahrens erhebliche Abstriche vom ursprünglichen Entwurf hinnehmen.

In der Debatte zu Hartz IV machte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) deutlich, dass es mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe jetzt ein einheitliches statt bisher zwei Fürsorgesysteme gebe. In Deutschland lebten rund eine Million arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger.

Wie erwartet verweigerten die ostdeutschen Länder der Neuregelung ihre Zustimmung. Das kommunale Optionsgesetz gibt bis zu 69 Städten und Landkreisen die Möglichkeit zur eigenständigen Betreuung der Langzeitarbeitslosen. (ali)