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Grenzenlos shoppen in der EU

6. Februar 2018

In der EU soll das grenzüberschreitende Online-Shopping einfacher werden. Das Europa-Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Verordnung, die Ende des Jahres in Kraft treten soll.

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Bild: picture-alliance/NurPhoto/J. Arriens

Eine neue Kaffeemaschine bestellen im Internet? Es gibt da diesen italienischen Online-Händler mit super Angeboten, heißt es. Doch versucht der Kunde von Deutschland aus, auf die Bestellseite zu gelangen, wird er automatisch weitergeleitet - auf eine deutsche Version der Seite, wo die Wunsch-Kaffeemaschine gar nicht verfügbar ist oder viel teurer.

Hinter solchen ärgerlichen Erfahrungen steckt das sogenannte Geoblocking. Die EU hat es nun weitgehend aus dem Online-Handel verbannt. Das Parlament stimmte am Dienstag mit großer Mehrheit für eine entsprechende Verordnung.

Auf die Neuregelung hatten sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten vorab geeinigt. Die Gesetzgebung ist daher mit dem Votum abgeschlossen, in Kraft treten sollen die neuen Vorschriften in neun Monaten - also noch vor Jahresende.

Wie ist es bisher - und warum?

Bisher können Online-Händler mit Hilfe des Geoblocking den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Einer Untersuchung der EU-Kommission zufolge verwenden fast zwei Drittel aller Websites Geoblocking.

Kunden werden dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet - wo die Preise womöglich höher sind. Davon profitieren vor allem die großen Onlineshops, die in den unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedliche Preise haben.

Zudem scheuen viele Online-Händler rechtliche Klippen und Zusatzkosten bei der Lieferung in andere Länder. "Leider haben wir im Handel keine europäische Einigkeit, sondern müssen mit diversen Unterschieden leben", sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel. So gebe es Unterschiede bei Steuersätzen und Versandkosten.

Betroffen sind vor allem Kunden in kleineren Ländern wie Malta, Luxemburg oder Slowenien. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherschutzzentrale BEUC trifft das Geoblocking beim Online-Shoppen aber auch Bewohner von Grenzregionen. Sie scheitern oft beim Versuch, online im Nachbarland zu bestellen, zum Beispiel in Baden-Württemberg an der deutsch-französischen Grenze oder in Brandenburg an der Grenze zu Polen.

Was soll sich ändern?

Die Verordnung soll sicherstellen, dass Kunden beim Online-Shopping nicht mehr wegen ihres Wohnortes oder eines vorübergehenden Aufenthaltsorts diskriminiert werden. Auch sollen für Internet-Kunden im Ausland die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie für ortsansässige Kunden. Dies gilt für den Kauf von Waren wie Kleidung und Möbel, sowie für Dienstleistungen wie das Mieten einer Ferienwohnung oder eines Leihwagens. Für Angebote wie Cloud-Dienste darf es künftig ebenfalls kein Geoblocking mehr geben.

Die Länder mit den günstigsten Preisen beim Onlineshopping

Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter, etwa Filme, Musik oder Bücher. Diese Ausnahme soll die Kommission aber nach zwei Jahren überprüfen. Bei bezahlten Filmstreaming-Diensten wie Netflix oder Sky go gelten noch einmal andere EU-Regeln. Diese Angebote müssen schon ab März für Abonnenten auch im Ausland frei zugänglich sein.

Beim Kauf von Waren über das Internet gibt es allerdings weiterhin ein Hindernis: Die betroffenen Firmen im EU-Ausland haben keine Pflicht zur Lieferung. Wer also beispielsweise in Deutschland online ein Möbelstück aus Frankreich kauft, muss dieses gegebenenfalls selbst abholen oder die Lieferung über eine Spedition organisieren.

Was sagen Verbraucherschützer?

Verbraucherschützer halten die Verordnung für einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Gesetz würden die Rechte der Verbraucher im Binnenmarkt "erheblich gestärkt", sagt Johannes Kleis von der Europäischen Verbraucherzentrale BEUC. Aber Schwachpunkte blieben: "Die Tatsache, dass man in bestimmten Fällen die bestellten Güter nur im Land des Herstellers oder Lieferanten abholen kann, ist natürlich unbefriedigend." Darum sei es wichtig, dass die Reform das EU-Paketmarkts vorankommt.

Das größte Ärgernis sei aber, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte außen vor blieben. "Das macht aus Verbrauchersicht überhaupt keinen Sinn", sagt Kleis. Gerade Produkte wie CDs oder E-Books würden gerne online gekauft.

bea/dk (dpa, afp)