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Klage vor Verfassungsgericht gegen CETA

31. August 2016

Kritiker halten CETA, das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada, für einen TTIP-Zwilling. Nun befassen sich die Verfassungsrichter mit einer Rekordklage gegen CETA.

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Symbolbild Ceta (Foto: Picture-alliance)
Bild: picture-alliance/K. Ohlenschläger

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich seit heute mit dem geplanten Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada. Über 125.000 Bürger haben beim Gericht Klage gegen das Abkommen eingereicht. Es ist nach Angaben der Kläger die bislang größte Bürgerklage in der Geschichte Deutschlands. Die gut 70 Kartons mit ihren Vollmachten wurden mit einem Lastwagen nach Karlsruhe transportiert und zusammen mit der Klageschrift dem Gericht überreicht. Hinter der Klage steckt ein Bündnis aus den Organisationen Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie.

Es ist die fünfte Verfassungsbeschwerde, die sich gegen das kurz vor der Unterzeichnung stehende Abkommen der EU mit Kanada richtet. Am Samstag hatte eine 70 Jahre alte Frau aus Nordrhein-Westfalen eine Klage gegen CETA mit mehr als 68.000 Unterstützern in Karlsruhe eingereicht.

Furcht vor Paralleljustiz

Das Bündnis, das jetzt in Karlsruhe klagt, hält das geplante Abkommen zwischen EU und Kanada in vier Punkten für grundgesetzwidrig. So sollten etwa europäisch-kanadische Ausschüsse durch CETA so weitreichende Befugnisse erhalten, dass sie den Vertrag unter Umgehung der Parlamente auslegen und verändern können. Die in dem Abkommen geplanten Investitionsgerichte würden außerdem eine unzulässige Paralleljustiz mit Sonderrechten für kanadische Investoren einrichten. Per Eilantrag wollen die Initiatoren verhindern, dass CETA mit der für Ende Oktober geplanten Unterzeichnung für vorläufig anwendbar erklärt wird. Die Klage ausgearbeitet hat der Kölner Völkerrechts-Professor Bernhard Kempen.

Darüber hinaus hat das Bündnis beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung beantragt, wonach das Gericht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auffordern soll, gegen die geplante "vorläufige Anwendung“ von CETA zu stimmen. Damit soll das Abkommen bereits vor einer Abstimmung im Bundestag in Kraft gesetzt werden. Eine solche "vorläufige Anwendung“ solle in diesem Herbst vom Ministerrat der EU beschlossen werden.

CETA = TTIP durch die Hintertür?

Roman Huber vom Verein Mehr Demokratie kritisiert: "Die vorläufige Anwendung von CETA ist brandgefährlich, denn damit werden Fakten geschaffen. Demokratisch nicht legitimierte Gremien und investorenfreundliche Schiedsgerichte würden bereits anfangen zu arbeiten, das Vorsorgeprinzip könnte ausgehebelt werden - das alles ohne Zustimmung des Bundestags.“ Das Bündnis sieht durch CETA den Einfluss von Parlamenten und somit die Stimmen der Wähler im demokratischen Prozess geschwächt.

Das Kläger-Bündnis hält den Abgesang von SPD-Chef Sigmar Gabriel auf das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA für Taktik. Foodwatch-Volkswirtin Lena Blanken: "So mancher erklärt TTIP nur deshalb für tot, um CETA durchzudrücken“. Das vor der Unterzeichnung stehende Abkommen der EU mit Kanada bedeute aber "nicht weniger als TTIP durch die Hintertür“. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hatte TTIP am Wochenende für "de facto gescheitert“ erklärt, aber CETA verteidigt. Blanken nannte die beiden Abkommen "Zwillinge im Geiste“. Auch CETA werde sich negativ auf den Umwelt- und Verbraucherschutz auswirken. Der Einfluss der Parlamente werde sinken, der der Konzerne steigen.

mas/kle (afp, epd, dpa)