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Gurlitt: Gericht ordnet Betreuung an

5. März 2014

Cornelius Gurlitt muss sich in Rechts- und Vermögensfragen durch einen Betreuer vertreten lassen. Das hat das Amtsgericht München angeordnet. Damit bestätigte das Gericht einen vorläufigen Beschluss.

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Türschild Cornelius Gurlitt in Salzburg
Bild: picture alliance / AP Images

Sein Anwalt Christoph Edel wird künftig die Interessen des 81-Jährigen vertreten. Dabei geht es insbesondere um die Vertretung gegenüber Behörden, in Strafsachen und in Vermögensfragen. Die Betreuung gilt zunächst bis Ende des Jahres und erfolgt mit Einverständnis des 81-Jährigen.

"Es ist für Herrn Gurlitt eine Umstellung gewesen, einen Betreuer in seinem Leben zuzulassen, aber er ist sicherlich erleichtert über die Hilfe, die ihm Herr Edel anbietet", sagte Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger. Im Dezember hatte das Amtsgericht Gurlitt bereits unter vorläufige Betreuung gestellt.

Der Fall Gurlitt

2012 hatten Steuerfahnder im Zuge von Ermittlungen in der Münchner Wohnung Gurlitts rund 1280 Kunstwerke gefunden und beschlagnahmt. Ein großer Teil der teils sehr wertvollen Objekte steht im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Publik geworden war der Fund erst im November 2013 - was in Deutschland sowie im Ausland für Aufsehen und Unverständnis sorgte. Kürzlich wurde zudem bekannt, dass der 81-Jährige auch in Salzburg wertvolle Kunstwerke lagerte.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen Gurlitt unter anderem wegen Steuerdelikten. Seine Anwälte fordern die Kunstsammlung zurück. Vor zwei Wochen legten sie deshalb beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahmung ein.

bgö/nf (dpa)