1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Gurlitt-Sammlung geht in die Schweiz

9. Mai 2014

Der verstorbene Sammler Cornelius Gurlitt hat seinen millionenschweren umstrittenen Bilderschatz dem Kunstmuseum in Bern vermacht. Für das Museum war das eine große Überraschung.

https://p.dw.com/p/1BvFk
Conrad Felixmueller: "Paar in Landschaft" (Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Ausschnitt))
Bild: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Ausschnitt)

Das Kunstmuseum Bern bestätigte, man sei am Mittwoch (07.05.2014) vom Rechtsanwalt des am Dienstag (06.05.2014) verstorbenen Cornelius Gurlitt informiert worden, dass dieser "die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern zu seiner unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt" habe, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Nachricht sei für das Museum "wie ein Blitz aus heiterem Himmel" gekommen. Es hätten vorher nie Beziehungen zu Gurlitt bestanden. Stiftungsrat und Direktion des Museums seien dankbar und freudig überrascht. Das Vermächtnis bürde ihnen aber auch "eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen auf". Dabei gehe es um Fragen rechtlicher und auch ethischer Natur. Bevor das Kunstmuseum "Einsicht in die relevanten Akten" bekommen und mit den zuständigen Behörden gesprochen habe, wolle das Kunstmuseum jedoch nicht weiter Stellung beziehen.

Mit zahlreichen Werken von Paul Klee, Pablo Picasso, Ferdinand Hodler und Meret Oppenheim gilt das Museum in Bern als eine Institution von Weltruf. Gurlitt war am Dienstag mit 81 Jahren in München gestorben. Seine Sammlung umfasst Bilder von Picasso, Chagall, Matisse, Beckmann und Nolde. Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" geht davon aus, dass 458 Bildern unter NS-Raubkunstverdacht stehen. Gurlitt und seine Anwälte sprachen stets von nur rund 40 Werken.

Ein Konflikt mit deutschem Recht?

Ob die Bilder aus dem Gurlitt-Nachlass tatsächlich nach Bern gebracht werden können, ist nach Ansicht des Münchner Erbrecht-Experten Anton Steiner allerdings fraglich: Einzelne Bilder der Sammlung könnten durch das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in Deutschland davor bewahrt werden. Ob das Gesetz zur Anwendung kommt, obliege allerdings der zuständigen Behörde, seiner Meinung nach dem Bayerischen Kunstministerium, so Steiner.

ld/kap (dpa, Kunstmuseum Bern)