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Gute Nachrichten für Ackermann und Co.

31. März 2004
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Im Prozess um Millionenprämien anlässlich der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone, sieht das Düsseldorfer Landgericht nach zweimonatiger Verhandlung keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer sagte am Mittwoch in einem vorläufigen Resümee des Verfahrens, zwar seien die Millionenprämien für die Mannesmann-Manager aktienrechtlich unzulässig gewesen. Doch liege nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts keine strafbare Untreue vor. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen an ihrer Anklage fest. Das Verfahren wird deshalb wie geplant fortgesetzt.