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Verteidigungsminister zu NATO-Luftangriff bei Kundus

6. November 2009

Der neue Verteidigungsminister hält die Bombardierung der zwei Tanklaster bei Kundus für "angemessen" und stellt sich hinter den umstrittenen Bundeswehr-Oberst Klein. Aber er sagt auch: es gab Verfahrensfehler.

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Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (Foto: AP)
Richtig und falschBild: AP

Der Untersuchungsbericht, den die NATO zu dem Vorfall vorgelegt hat, ist geheim. Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg kennt das Papier und ist in die Offensive gegangen. Die Politik dürfe nicht verschweigen, dass der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem umstrittenen Luftangriff in der Nähe von Kundus "Verfahrensfehler" und "Ausbildungsmängel" attestiert werden.

Dennoch betont zu Guttenberg, dass er den von der Bundeswehr angeforderten Einsatz der amerikanischen Kampfjets trotzdem für "militärisch angemessen" halte. "Selbst wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zu dem Luftschlag kommen müssen", sagte der CSU-Politiker in Berlin. Disziplinarische Maßnahmen gegen den betroffenen Vier-Sterne-General seien nicht geplant.

Der fatale Befehl

Der damals zuständige Kommandeur im nordafghanischen Kundus, Oberst Georg Klein, hatte die Bombardierung aus der Luft angefordert, weil die Taliban zuvor zwei volle Tanklastzüge entführt hatten. Oberst Klein befürchtete nach eigenen Angaben, dass die Laster als Bomben gegen die im Norden stationierten ISAF-Truppen eingesetzt werden könnten. Er meldete Gefahr im Verzug und bat um Luftunterstützung.

Oberst Georg Klein in Kudus (Foto: AP)
Oberst Georg KleinBild: AP

Bei dem nächtlichen Luftangriff am 4. September sind dem NATO-Untersuchungsbericht zufolge bis zu 142 Menschen ums Leben gekommen, Taliban-Kämpfer und Zivilisten. Die afghanische Regierung spricht von 30 getöteten Zivilisten, die versucht hätten, aus den gekaperten Lastern Treibstoff abzuzapfen. Der deutsche Verteidigungsminister nennt keine konkreten Zahlen. Aber auch er gehe davon aus, so zu Guttenberg, dass Zivilisten ums Leben gekommen seien. Er bedauere "jedes unbeteiligte, jedes zivile Opfer von Herzen und zutiefst".

Prüfung durch die Bundesanwaltschaft

Ob ein Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein in Deutschland eingeleitet wird, soll jetzt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe klären. Die bislang zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat den Fall mit der Begründung abgegeben, dass in Afghanistan "ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches vorliegen" könnte, mit dem der Luftangriff vom 4. September "im Zusammenhang stand." Damit muss die oberste Anklagebehörde in Deutschland nun zum ersten Mal einen Fall nach dem Völkerstrafrecht püfen, in dem es um die Verantwortung deutscher Soldaten für die Tötung von Zivilisten in Afghanistan geht.

Rechtssicherheit für die Soldaten

Im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger Franz Josef Jung, der das Wort Krieg stets vermieden hatte, spricht Karl-Theodor zu Guttenberg von "kriegsähnlichen Zuständen in Teilen Afghanistans". Die Prüfung der Bundesanwaltschaft biete die Chance, so der neue Minister, dass die Soldaten mehr Rechtssicherheit erhielten.

Polizisten vor einem der beiden bombardierten Tanklaster (Foto: AP)
Bombardierter TanklasterBild: AP

Ulrich Kirsch, der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, hofft, dass es nicht zu einem Strafverfahren kommt: "Das wäre ein fatales Zeichen in Richtung unserer Frauen und Männer im Einsatz, denn die sagen heute schon: Gehst du nach Afghanistan, hast du den Staatsanwalt im Rucksack." SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold nennt den Vorfall zwar einen "schweren Fehler", aber ein Kriegsverbrechen setze voraus, dass der betroffene deutsche Oberst gewusst habe, dass beim Luftangriff auch Zivilisten im Visier waren. Davon gehe er nicht aus. Und die Verletzung der Einsatzregeln der NATO-geführten Afghanistan-Schutztruppe ISAF sei "nicht strafbar".

Nachholbedarf

Mit Blick auf die NATO-Partner in Afghanistan mahnte der deutsche Verteidigungsminister zu Guttenberg Konsequenzen an. Im Untersuchungsbericht zum fatalen Luftangriff auf die entführten Tanklaster bei Kundus sei auch von widersprüchlichen, verwirrenden und veralteten Einsatzregeln die Rede. Dies mache deutlich, "dass wir hier erheblichen Nachbesserungsbedarf auf internationaler Ebene haben."

Autorin: Sandra Petersmann (rtr/dpa/ap/afp)
Redaktion: Manfred Götzke