1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Häftling mit Mitra

15. Mai 2002

- Wird der ehemalige Danziger Bischof Carl Maria Splett rehabilitiert?

https://p.dw.com/p/2BYC

Warschau, POLITYKA, poln., Nr. 19, Ryszard Socha

Im Jahre 1946 hat ein polnisches Gericht Carl Maria Splett, Bischof von Danzig in der Zeit, da die Stadt noch Freie Stadt war und in der Zeit des Zweiten Weltkrieges, zum Naziverbrecher erklärt. Der Chef der Ermittlungsabteilung des Instituts für Nationales Gedenken, Prof. Witold Kulesza, macht keinen Hehl daraus, dass das damalige Gerichtsverfahren ihn in einen moralischen Zwiespalt versetzt, mit dem er kaum gerechnet hat.

Vertreter der deutschen Katholiken sind an Professor Kulesza mit der Bitte herangetreten, den Fall Splett noch einmal zu prüfen. Sie sind der Ansicht, der Bischof habe es nicht verdient, in einem Atemzug mit Albert Forster (Gauleiter von Danzig - MD), Artur Greiser (Gauleiter und Reichsstatthalter im Reichsgau Wartheland - MD) und Rudolf Hess genannt zu werden, die auf Grund des selben Dekrets des Komitees für Nationale Befreiung (PKWN - MD) vom 31. August 1944 über das für Naziverbrecher, die sich des Mordes und der Misshandlung an der Zivilbevölkerung und an Kriegsgefangenen schuldig gemacht haben sowie für Verräter am polnischen Volk geltende Strafmaß verurteilt worden sind.

"Generell gesehen", so der Professor, "halte ich jene sechstausend Prozesse, bei denen in Polen nach dem Krieg Naziverbrecher verurteilt wurden, für richtig. Ich bin der Meinung, dass sie fair waren, dass sie all die Voraussetzungen erfüllten, die wir heute als Mindestvoraussetzungen in einem Rechtsstaat ansehen. Gleichwohl tauchte damals die Frage auf, nach welchen Kriterien Naziverbrechern der Prozess zu machen ist. 1945 war in Lodz das Buch "Narod Zbrodniarzy" (wörtl. Übersetzung aus dem Polnischen: "Ein Volk von Verbrechern" - MD) von Prof. Emil Stanislaw Rappaport erschienen. Die Schlussfolgerung, die sich aus dem Buch ziehen lässt, lautet: Die Verbrechen wurden im Namen des deutschen Volkes begangen und jeder erwachsene Deutsche sollte zur strafrechtlichen Verantwortung herangezogen werden - wegen Beihilfe durch unterlassenes Handeln.

Kann es sein, dass dem Urteil gegen Bischof Splett genau diese Denkweise zugrunde lag, obwohl sie im allgemeinen mit der Begründung abgelehnt wurde, sie führe zur kollektiven Schuldzuweisung?

In den letzten Jahren sind in Polen zwei Bücher erschienen, die dem Bischof gewidmet sind. Zur Zerstreuung der Zweifel tragen sie aber nicht bei. Das Buch von Peter Raina lässt das Bild eines Kirchenoberen entstehen, der mit den Nazibehörden eifrig zusammenarbeitete, der die Strafe verdient hat. Ganz anders interpretiert und bewertet der zweite Autor, Pfarrer Stanislaw Bogdanowicz, das Verhalten des Bischofs. Er zeichnet das Bild eines vorbildlichen Diözesanvorstehers, der einem ungewöhnlichen Druck der Nazis ausgesetzt war und der nach allen Kräften bemüht war, die polnischen Geistlichen und die Gläubigen vor der Naziverfolgung zu schützen. Lauf Pfarrer Bogdanowicz wurde der Bischof nach dem Krieg zum Opfer der Kommunisten, die nach Argumenten für den Kampf gegen die Kirche suchten.

Im Prinzip liegen beiden Autoren dieselben Fakten vor, dem einen ist aber die Sichtweise des Staatsanwalts, dem anderen die des Verteidigers näher.

Das Urteil: Acht Jahre

Carl Maria Splett, geboren 1898 in einer deutschen Familie in Zoppot, war der zweite Bischof in der 1922 gegründeten Diözese Danzig. Spletts Vorgänger, Bischof Edward O'Rourke, dessen Vater irische Wurzeln hatte, galt als Polen-freundlich. 1938 verzichtete er als Folge von Konflikten mit der Führung der Freien Stadt Danzig auf sein Amt. Zu seinem Nachfolger wollte der Vatikan Pfarrer Franciszek Sawicki ernennen, einen Philosophie-Professor am Teologischen Seminar in Pelplin, der Danziger Senat war aber dagegen. Schließlich wurde Splett nominiert, Doktor des kanonischen Rechts, der ein Studium in Rom absolviert hatte und die polnische Sprache beherrschte. Im August 1938, während seiner Weihe, schenkte der neue Bischof den gläubigen Polen Bildchen zur Erinnerung mit einer Widmung in polnischer Sprache, was in der damaligen, für sie (die Polen - MD) bereits sehr schwierigen Zeit, in der der Druck der Nazis bereits zu spüren war, zweifellos eine freundliche Geste darstellte.

Am 9. August 1945 wurde der Bischof verhaftet. Der Staatsanwalt stellte auf der Rückseite eines Firmenformulars mit der Kopfzeile "NSDAP Gau Danzig-Westpreußen" den Haftbefehl aus, denn Papier war damals Mangelware. Ein halbes Jahr später erkannte ein Sonderstrafgericht in Danzig Bischof Splett für schuldig mit der Begründung, "indem er den deutschen Behörden zuarbeitete", habe er "zum Schaden des polnischen Staates und der katholischen Geistlichkeit sowie der Zivilbevölkerung gehandelt, indem er: 1) verbot, die heiligen Sakramente zu erteilen, insbesondere die Beichte in polnischer Sprache abzunehmen, 2) verbot, Predigten in polnischer Sprache zu halten und in der Kirche Lieder in polnischer Sprache zu singen, 3) anordnete, aus den Kirchen polnische Aufschriften, Embleme und Fahnen zu entfernen, 4) sich weigerte, polnischen Priestern, die aus Konzentrationslagern zurückkehrten, ihren einstigen Aufgabenbereich zurückzugeben, es sei denn, sie standen auf der Volksliste". Freigesprochen wurde der Bischof von dem Vorwurf, auch in articulo mortis (im Angesicht des Todes) die Beichte in polnischer Sprache verboten und es untersagt zu haben, dass die sterblichen Überreste von Polen durch den Haupteingang auf den Friedhof gebracht wurden. Das letztgenannte Verbot stammt von den bischöflichen Kommissaren, die Splett in der Diözese ernannt hat.

Artikel 1 Absatz 2 des bereits erwähnten Dekrets des Komitees für Nationale Befreiung, auf das sich das Urteil gegen Bischof Splett stützte, lautet: "Arbeitet jemand den Organen des deutschen Staates oder denen seiner Verbündeten zu, indem er Weisungen erteilt oder Handlungen unternimmt, die Personen, welche aus politischen Gründen, aus Gründen der nationalen, konfessionellen oder Rassenzugehörigkeit gesucht oder verfolgt werden, so unterliegt er der Todesstrafe." Nach Artikel 5 Absatz 1 des Dekrets "schützt ein Handeln unter Druck, unter Drohungen, auf Befehl oder auf Anordnung nicht vor Strafe", kann sich jedoch strafmildernd auswirken.

Das Urteil lautete: Acht Jahre Haft. Heute kann dieses Urteil verwundern, ja sogar schockieren. Der Gegenstand der Klage eignet sich eher für eine moralische Wertung als für Strafrechtsparagraphen mit einer Gefängniszelle als Endstation. In den Prozessakten, die im Archiv des Instituts für Nationales Gedenken in Warschau aufbewahrt werden, findet sich noch nicht einmal die Spur des Verdachts, der Bischof sei an jemandes Verhaftung beteiligt gewesen, habe jemanden denunziert oder verfolgt.

Das geringere Übel

Seine Akte zeichnet das Bild eines Menschen, dem die Situation über den Kopf gewachsen ist. Aber auch das eines Deutschen, der über den vollen Anschluss Danzigs an das Reich zweifellos erfreut war: "Wir freuen uns heute und danken Gott aufrichtig dafür, dass der Wunsch aller Bewohner Danzigs nach einer baldigen Rückkehr in die Gemeinschaft der Deutschen in Erfüllung gegangen ist", schrieb er in einem Hirtenbrief aus diesem Anlass. Und es fällt schwer, ihm diese Freude zum Vorwurf zu machen. Unangenehmer berühren kann da schon folgende Empfehlung vom 15. September 1939: "Angesichts des bevorstehenden Besuchs des Führers sind die Kirchen und Pfarrämter mit Fahnen zu schmücken, auch sind die Glocken zu läuten." Nichts weist aber auch darauf hin, dass Splett Anhänger der Naziideologie war. Am 5. Dezember 1939 wurde er mit neuen, schwierigeren Aufgaben konfrontiert - er wurde zum Apostolischen Administrator der Diözese Chelm (Stolzenberg - MD) nominiert, dessen Kapitulare ermordet wurden. 1945 diente diese Nominierung der Regierung der Volksrepublik Polen als Vorwand, das Konkordat aufzuheben.

Die Priester aus der Diözese Chelm, die vor dem Sondergericht als Zeugen aussagten, waren generell nicht der Meinung, dass Bischof Splett den Polen gegenüber nicht wohlwollend gesinnt war. Pfarrer Nikodem Partyka übergab in seinem Namen Geld an Familien von Polen, die gestorben waren, darunter an die Schwester eines Pfarrers, der in Stutthof (Konzentrationslager etwa 35 Kilometer östlich von Danzig - MD) zu Tode gequält worden war.

Der Priester Franciszek Perszke aus Borowy Mlyn (Heidemühl - MD) versteckte sich vor der Gestapo. Der Bischof unterstützte ihn in dieser Zeit finanziell. Der Priester fragte über einen Vertrauten den Bischof, ob die Gestapo etwas gegen ihn habe. Er erhielt zur Antwort "nein", aber man dürfe dem nicht trauen. Pfarrer Alojzy Licznerski aus Karsin (Karzin - MD) berichtete dem Gericht über Beichten mit Hilfe von Zetteln. Die Menschen schrieben in polnischer Sprache auf Zetteln ihre Sünden auf und überreichten sie schweigend einem Geistlichen. Pfarrer Liczerski lud den Bischof in seine Pfarrgemeinde zur Firmung ein. Der Bischof nahm aus diesem Anlass ebenfalls die Beichte ab. Auch ihm wurden solche Zettel zugesteckt. Es war ein Weg, das von ihm erlassene Verbot zu umgehen. Der Bischof tadelte dies nicht, er empfahl lediglich, vorsichtig zu sein.

Die Verbote, polnisch zu sprechen, die ihn später vor ein Sonderstrafgericht brachten, unterzeichnete Splett unter dem Druck der Nazibehörden. "Ich habe die Anordnung der Polizei befolgt, denn ich wollte die übrigen Priester retten" - verteidigte er sich vor Gericht. (...) "Unter diesen Umständen hielt ich es nicht für unwürdig, der Polizei nachzugeben." Das nennt man Wahl des geringeren Übels. Vielleicht glaubte er tatsächlich daran, dass Gehorsam mehr bringt als Widerstand?

Der Breslauer Kardinal Adolf Bertram, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, wandte sich mehrfach mit der Bitte an die Behörden, das Beichtverbot in polnischer Sprache aufzuheben und den Priestern legte er nahe, wenn sich der Beichtende nicht klar in deutscher Sprache ausdrücken könne, dann sei es deren Pflicht, die Beichte auf polnisch abzunehmen. Bischof Splett hatte weder die gleiche Rangstellung wie Bertram noch hatte er dessen Mut.

Bessere und schlechtere Polen

Nicht viele machten sich mit der Akte von Bischof Splett vertraut. Einer, der es tat, ist der deutsche Dokumentalist Dieter Schenk, Autor eines Buches über die Verteidigung der Polnischen Post in Danzig am 1. September 1939. Mit diesem Buch trug Schenk wesentlich dazu bei, dass ein Gericht in Lübeck 1998 die Verurteilung polnischer Postarbeiter zum Tode als so genannten Justizmord klassifizierte. Schenk hat keinen Zweifel daran, dass der Prozess gegen den Gauleiter Forster, der mit dem Todesurteil endete, fair war, den Prozess gegen Splett betrachtet er jedoch als stalinistischen Schauprozess. Ähnlich wie es der bereits erwähnte Autor des Buches "Karol Maria Splett - Bischof von Danzig zu Kriegszeiten, Sonderhäftling der Volksrepublik Polen", Pfarrer Bogdanowicz, tut, der das dem Prozess gewidmete Kapitel mit der Überschrift "Kommunistische Gerechtigkeit" versah, der sich völlig von der damaligen allgemeinen Stimmung löste. Diese Stimmung schildert Tadeusz Bolduan, ein geschätzter Danziger Publizist, Sohn des 1939 erschossenen Bürgermeisters von Wejherowo und Mensch, der als einer der ersten öffentlich erklärte, dass das Urteil gegen den Bischof ungerecht war. "Der Bischof" so Bolduan, "war das Opfer seines deutschen Volkes, das für die Hitlerverbrechen bezahlte. Während des Prozesses gegen Bischof Splett exhumierte das ausgeblutete pommersche Volk die Leichen nächster Angehöriger aus Gräbern, die in den Wäldern zerstreut waren, Häftlinge von Konzentrationslagern kehrten heim, es gab hier ein einziges Tal der Tränen, und die Folge war Hass. (...) Alle Deutschen wurden für schuldig gehalten, nicht nur die Nazis, denn nicht nur die Nazis haben bei den Polen ihre Spuren hinterlassen".

Am kritischsten aber beurteilten die Haltung des Bischofs diejenigen, die während der Besatzung weit weg von Danzig und Pommern waren. Sie waren mit den Geschehnissen hier nicht vertraut und schöpften ihr Wissen lediglich aus dem, was sie hörten. Oft kamen sie von weit her, um Danzig in Besitz zu nehmen. Unter ihnen waren auch Priester und Nonnen, die in diesen Gebieten eine polnische katholische Kirchenstruktur aufbauen wollten. Sie suchten nach Kirchengemeinden, Kirchen, Klöstern. Der deutsche Bischof konnte sie nicht begeistern. Sie mussten sich an ihn als den Kirchenoberen wenden, um eine Erlaubnis für geistliche Seelsorge oder ein Kirchenamt zu erhalten. Manchen der Ankömmlinge wurde dies aus verschiedenen Gründen versagt. Während der späteren Ermittlungen nannte der Bischof verständliche Gründe dafür. Unter den drei verschiedenen Richtungen des Franziskanerordens beispielsweise galt die Vereinbarung, dass in der Diözese nur eine tätig sein dürfe. Denen, die sich als erste gemeldet haben, wies Splett die Dreifaltigkeitskirche zu. Die nächsten wies er ab mit dem Auftrag, sich mit den Mitbrüdern zu einigen.

Die ersten, die bei der Staatsanwaltschaft während der Ermittlungen gegen den Bischof vor dessen Verhaftung aussagten, waren diejenigen, die mit der Ansiedlung nicht zufrieden waren. Für ihn sagten vor Gericht Priester aus Pommern aus (...). Sie nahmen ihn in Schutz, obwohl sie nichts beschönigten, wie dies heute einige tun. Das Gericht stellte zum Abschluss die Frage: "Und welcher Gruppe gehörte der Zeuge an?". Die meisten hatten die Volksliste unterzeichnet und gehörten der dritten Nationalitätengruppe an, die in diesen Gebieten üblich war. Für die Neuankömmlinge aus dem tiefen Polen bedeutete diese Gruppe Verrat und machte den Polen, der ihr angehörte, zu einem Polen der schlechteren Gattung, also auch zu einem weniger glaubwürdigen.

Märtyrer der Vertriebenen

Überraschend in dieser ganzen Geschichte ist die Tatsache, dass Bischof Splett, der sich zuvor nicht besonders mutig gezeigt hatte, 1945 beschloss, in Danzig zu bleiben. Als erste schlugen ihm seine Landsleute vor, Danzig zu verlassen. Konrad Simons, verantwortlich für die Evakuierung der Zivilbevölkerung, erhielt damals vom Bischof angeblich die folgende Antwort: "Wir haben hier an so manchem offenen Grab erklärt, der Tod sei das Tor zum Leben. Jetzt wollen wir das, was wir behauptet haben, durch unsere Haltung bestätigen. Der Bischof und jeder seiner Kapläne wird auf seinem Posten bleiben." Jahre später sagte Simons als Redakteur der "Rheinischen Post", er habe diese Antwort niemals vergessen.

Danach machten die polnischen Behörden, offenbar unter Vermittlung der Ehefrau von General Zymierski sowie von Priestern, dem Bischof das Angebot einer sicheren Ausreise in die amerikanische oder britische Besatzungszone in Deutschland. Der Bischof gab diesmal eine Loyalitätserklärung ab und sagte, er wolle bleiben. Den polnischen Staats- und sicherlich auch den Kirchenorganen war diese Haltung zweifellos nicht genehm, und wer das größere Problem damit hatte, ist ungewiss.

In den Augen der Deutschen wurde der Danziger Bischof immer mehr zum Helden, und nach dem Prozess sogar zum Märtyrer. Seine Strafe büßte er in Wronki (Fronicken - MD) ab. Von einem der Gefangenen hörte Prof. Kulesza, dass man dem Bischof in der Gefängniswerkstatt eine Narrenkappe genäht habe. Nach Abbüßen der Strafe wurde er für drei Jahre im Kloster von Dukla interniert. Ende 1956 erhielt er die Ausreiseerlaubnis. Im Juni 1957 unterstellte Pius XII. die in der BRD lebenden Danziger seiner Obhut. Der Bischof nahm an verschiedenen Veranstaltungen des Bundes der Danziger teil. Er ließ sich in Düsseldorf nieder. 1964 wurde er in der dortigen Sankt-Lambertus-Basilika beigesetzt.

In den letzten Jahren ist seine Verurteilung bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder zur Sprache gekommen. Es gab Stimmen, die forderten, das Urteil zu revidieren, den Bischof zu rehabilitieren, seine sterblichen Überreste nach Danzig zu überführen und sie in der Kathedrale von Oliwa (Oliva - MD) beizusetzen. Eine Diskussion in der Zeitung "Tygodnik Powszechny" machte die ganze Bandbreite der Emotionen in diesem Zusammenhang deutlich. Bekannt ist auch, dass der Name von Bischoff Splett bereits seit geraumer Zeit immer wieder in den Gesprächen von Vertretern der polnischen und der deutschen Bischofskonferenz auftaucht, was beide Seiten jedoch nur sehr selten an die Öffentlichkeit bringen. Die deutlichste Stellungnahme zu diesem Thema seitens der polnischen Kirchenoberen war die ausgewogene Antwort von Primas Glemp auf eine Frage, die im Herbst 2001 auf einer Pressekonferenz in Anwesenheit von Kardinal Karl Lehmann gestellt worden war. Primas Glemp sprach sich für die Rehabilitierung aus und wies darauf hin, hätte der Bischof anders gehandelt, hätte dies von ihm Heldentum verlangt und er hätte seitens des Naziregimes mit Konsequenzen rechnen müssen. "Was die Beisetzung in der Kathedrale von Oliwa betrifft, so hätte Bischof Splett das Recht dazu, aber ich sehe dafür keine Notwendigkeit, denn er selbst hat dies nicht gewünscht", sagte der Danziger Erzbischof Tadeusz Goclowski.

Eines ist sicher: Das Thema wird wieder aufgegriffen werden. Vielleicht schon bald - auf dem Weltkongress der Danziger, der im Mai 2002 in Danzig stattfinden wird. (TS)