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Haft für Betreiber von Online-Tauschbörse

17. April 2009

Wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht müssen die Betreiber der Internet-Tauschbörse Pirate Bay für je ein Jahr ins Gefängnis und Schadensersatz in Höhe von 2,74 Millionen Euro zahlen. Die Musikindustrie begrüßt das.

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Logo "The Pirate Bay"

Es könnte ein wegweisendes Urteil für die Musikindustrie sein: In Schweden hat ein Gericht die Betreiber der Tauschbörse "The Pirate Bay" zu Haftstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt. Mit der Online-Börse hätten die vier Angeklagten gegen das Urheberrecht verstoßen, so die Richter. Das Gericht verurteilte sie zudem dazu, Schadensersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zu zahlen. Darunter sind die Konzerne Warner Bros, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures.

Zu Urheberrechtsverletzungen angestiftet

"The Pirate Bay" ist nach eigenen Angaben mit 22 Millionen Nutzern eine der größten Internet-Tauschbörsen der Welt. Die Nutzer können über die Seite mithilfe der "BitTorrent"-Technologie Dateien herunterladen, die andere Nutzer bereitstellen. Auf diese Weise können auch Musik- und Filmdateien sowie Computerspiele getauscht und damit vervielfältigt werden. Das ist Medienindustrie und Künstlern ein Dorn im Auge, da sie sich um ihre Einnahmen gebracht sehen.

Die Betreiber von "The Pirate Bay" argumentierten, dass sie selbst keine illegalen Inhalte zur Verfügung stellen, sondern nur den Mitgliedern bei der Suche nach Tauschpartnern helfen. Was diese dann tauschen, sei deren Sache. Das sah das Gericht anders: Die Richter befanden, dass die Betreiber die Nutzer angestiftet hätten, Urheberrechte zu verletzen, und Beihilfe zu illegalem Datenaustausch und Urheberrechtsverletzungen geleistet hätten.

Berufung angekündigt

Die zwischen 24 und 49 Jahren alten vier Angeklagten wollen nun in Berufung gehen. Ihr Verteidiger Per E. Samuelsson sagte nach dem Prozess, er sei überzeugt, dass der Richterspruch keinen Bestand haben werde: "Das Anbieten eines Standard-Produkts wie eine Internetverbindung kann nicht als Beihilfe zu einem Verbrechen angesehen werden."

Die Musikindustrie, der die Online-Tauschbörsen in den letzten Jahren schwer zu schaffen machten, begrüßte das Urteil. Zu denen, die Strafanzeigen gegen Raubkopierer gestellt hatte, gehören auch die prominenten schwedischen Schriftsteller Henning Mankell und Per Olov Enquist.

"Moderne Form der Hehlerei"

Auch in Deutschland wurde das Urteil begrüßt. "Es stellt klar, dass das Betreiben einer Internettauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat, sondern letztlich nichts anderes als eine moderne Form der Hehlerei ist, an der sich die Betreiber, zum Beispiel über Werbeeinnahmen, persönlich bereichern", sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbandes Musikindustrie.

Er hoffe, dass die Entscheidung für den künftigen Umgang mit geistigem Eigentum richtungweisend sein werde, sagte der Vorsteher des in Frankfurt ansässigen Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder. Das Urteil mache klar, dass das "Bereitstellen von Einbruchswerkzeugen, um Urheberrechtsverletzungen zu begehen", bereits strafbar sei, sagte Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann. (det/ako/afp/ap/dpa/)

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