1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Haftstrafe bei Scheidung per SMS

4. September 2003
https://p.dw.com/p/42Pm

Die malaysische Regierung will mit aller Härte gegen Männer vorgehen, die ihren Frauen per SMS die Scheidung ankündigen. Die Scheidungswilligen müssten auf jeden Fall die Vorschriften für eine offizielle Trennung vor einem islamischen Gericht einhalten, betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten, Noh Omar, am Donnerstag (4.9.2003). Andernfalls drohten eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten und eine Geldbuße bis zu 1.000 Ringgit (rund 250 Euro).

Nach islamischen Recht kann sich ein Mann von seiner Frau
scheiden lassen, wenn er ihr seine Absicht unmissverständlich klar macht und die Entscheidung von einem Geistlichen bestätigen lässt. Für Frauen ist dieser Prozess weitaus schwieriger. Im Juli hatte ein malaysisches Gericht die Ankündigung der Scheidungsabsicht per SMS
für gültig erklärt. Dies hatte den Zorn von Frauenverbänden
heraufbeschworen. Staatssekretär Noh erklärte nun, der elektronische Weg solle bei einer Scheidung nicht zulässig sein. Dafür sollten die Gesetze eigens ergänzt werden.