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Haftstrafen für deutsche IS-Rückkehrer

7. Dezember 2015

Vom "Heiligen Krieg" in den Knast: Zwei Wolfsburger IS-Rückkehrer wurden zu Haftstrafen verurteilt. Beide gaben sich vor Gericht geläutert.

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Prozess gegen zwei ehemalige IS-Kämpfer aus Wolfsburg (Foto: dpa/picture-alliance)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Ayoub B. (27) erhielt vier Jahre und drei Monate Haft, Ebrahim H. B. (26) drei Jahre. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte die beiden Deutsch-Tunesier wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sie gehörten der sogenannten Wolfsburger Zelle an und waren 2014 nach Syrien aufgebrochen, aber schon nach rund drei Monaten desillusioniert zurück nach Deutschland geflohen. Beide haben nach Überzeugung des Gerichts inzwischen mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gebrochen und in ihren Geständnissen viele Einblicke in die Terrororganisation gegeben.

Angeklagte behaupten, zwangsrekrutiert worden zu sein

Vor Gericht sagten die beiden Männer, dass sie in Syrien nicht kämpfen, sondern nur den Islam studieren wollten - dann aber zwangsrekrutiert wurden. So war der 27-Jährige als Krankenwagenfahrer bei Kämpfen im Irak dabei, der 26-Jährige machte sich als Selbstmordattentäter auf den Weg nach Bagdad. Zu einem Anschlag durch ihn kam es dann aber nicht. Von möglichen Terrorplänen in Deutschland war bei den zweien nie die Rede.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Ayoub B. (27) wegen seiner Unterstützung von Kämpfen siebeneinhalb Jahre Haft auch wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens plädiert. Ebrahim H. B. (26) sollte nach dem Willen der Anklage vier Jahre und drei Monate hinter Gitter, die Verteidigung hatte höchstens zwei Jahre Haft zur Bewährung für genug gehalten.


vk/wl (dpa)