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Haftstrafen für Terrorhelfer

13. Oktober 2009

Wegen Unterstützung der terroristischen Islamischen Dschihad-Union (IJU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt zwei 28 Jahre alte Männer zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafen fielen milder als erwartet aus.

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Omid S. (r) und Hüseyin Ö. (l) im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main (dpa - Bildfunk)
Die beiden Angeklagten legten umfangreiche Geständnisse ab

Der Deutsch-Afghane Omid S. wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, der Türke Hüseyin Ö. zu einem Jahr und zwei Monaten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main blieb damit am Dienstag (13.10.2009) deutlich unter der Strafforderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte dreieinhalb beziehungsweise zweieinhalb Jahre Gefängnis für die beiden Terrorhelfer gefordert. Denn die beiden Angeklagten aus Südhessen standen in Verbindung zur so genannten Sauerlandgruppe, die als deutsche Zelle der terroristischen Vereinigung Islamische Dschihad Union (IJU) gilt.

Umfangreiche Geständnisse

Die Angeklagten hatten im Verlauf des Prozesses umfangreiche Geständnisse abgelegt, was die Richter als strafmildernd bewerteten. Außerdem konnte den Angeklagten keine Mitgliedschaft in der IJU, sondern lediglich deren Unterstützung nachgewiesen werden.

Der aus Afghanistan stammende Deutsche Omid S. sitzt im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main auf der Anklagebank. (dpa - Bildfunk)
Omid S. wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Sowohl Omid S. aus Langen als auch Hüseyin Ö. aus Dietzenbach wurden nach Erkenntnissen des Gerichts im Frühjahr 2007 von Adem Y. angeworben. Dieser steht derzeit als Mitglied der terroristischen Sauerlandgruppe als Angeklagter vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der Gruppe werden Attentatspläne gegen US-amerikanische Einrichtungen in Deutschland vorgeworfen. Ihre beiden Helfer sollten für die Ausbildung in einem Terrorcamp Ausrüstungsgegenstände für den eigenen Gebrauch, aber auch für die Gruppe beschaffen. Und sie sollten in ihrer Abwesenheit illegal Sozialleistungen beziehen und dieses Geld der IJU zukommen lassen.

Omid S. ließ einen aus Sozialhilfe stammenden Betrag von 505 Euro von seinem Konto abheben und brachte Ausrüstungsgegenstände wie Infrarotstrahler im Wert von rund 800 Euro in das Terrorlager im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet. Er übergab im Terrorlager ein Scharfschützengewehr im Wert von 1300 US-Dollar und überwies noch einmal 600 US-Dollar.

Erschleichen von Sozialleistungen war strafverschärfend

Der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Zeiher schaut vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main in die Runde. (dpa - Bildfunk)
Der vorsitzende Richter Karl-Heinz Zeiher wertete das Erschleichen von Sozialleistungen als strafverschärfendBild: picture alliance/dpa

Dies wertete das Gericht als Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug beziehungsweise versuchten Betrug zum Nachteil der öffentlichen Hand. Dass die Angeklagten, so der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Zeiher, "in besonders verwerflichem Maße Sozialleistungen erschlichen oder erschleichen wollten, um damit IJU-Truppen zu unterstützen und … letztlich auch Angriffe auf Bundeswehrsoldaten (in Afghanistan) zu verüben", übte sich erheblich strafverschärfend aus. Aus diesem Grund verhängten die Frankfurter Richter für den Deutsch-Afghanen eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Der Türke Hüseyin Ö., der noch auf dem Weg in das Terrorlager an der pakistanischen Grenze festgenommen und anschließend in pakistanischer Haft misshandelt worden war, wurde lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Auch er hatte Ausrüstungsgegenstände besorgt und der IJU 700 Euro zukommen lassen sowie ein Fernglas und ein Zielfernrohr besorgt.

Das Urteil gegen Hüseyin Ö. wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Da die beiden Angeklagten aber schon länger in Untersuchungshaft sind, müssen sie nach dem Urteil nur noch einen kleinen Teil ihrer Strafe verbüßen.

Autorin: Sarah Judith Hofmann (mit ap, dpa, afp)

Redaktion: Martin Schrader