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Happy End für Kriminalromanze

12. Februar 2003
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Eine 52jährige Staatsanwältin ist vom Bundesgerichtshof in Leipzig freigesprochen worden. Ihr war versuchte Strafvereitlung und uneidliche Falschaussage vorgeworfen worden. Ihr Motiv soll die Liebe zum damals von ihr Angeklagten, dem sogenannten "Romeo Gangster", gewesen sein. Die zuständige Richterin konnte allerdings keine "gravierenden Rechtsverstöße" feststellen. Sie kritisierte aber die mageren Angaben zum tatsächlichen Liebesverhältnis des ungleichen Paares.