1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Hartz vor Gericht

17. Januar 2007

Der ehemalige Personalvorstand des VW-Konzerns hat gestanden, Bordellbesuche, Vergnügungsreisen und Sonderbonuszahlungen für Betriebsräte organisiert zu haben. Am Mittwoch beginnt der Prozess.

https://p.dw.com/p/9hg6
Peter Hartz. Nachdenklich.
Hat alles verraten und hofft jetzt auf Bewährung: Peter HartzBild: AP

Vor fünf Jahren wurde er als Namensgeber der rot-grünen Arbeitsmarktreformen bekannt, ab Mittwoch (17.1.2007) steht der ehemalige Volkswagen-Personalvorstand Peter Hartz in Braunschweig vor Gericht. Um den Betriebsrat des Automobilkonzerns wohl zu stimmen, soll der heute 65-Jährige Vergnügungsreisen und Sexpartys auf Firmenkosten organisiert haben. Dem mächtigen Betriebsratschef Klaus Volkert schanzte er wohl von 1994 bis 2005 insgesamt fast zwei Millionen Euro an Sonderbonuszahlungen zu, seine brasilianische Geliebte bekam 400.000 Euro. Die Ankläger sehen darin eine "treuepflichtswidrige Verschwendung des Gesellschaftsvermögens von VW". Hartz will angesichts der starken Stellung von Betriebsrat und Gewerkschaft bei VW im Interesse des Unternehmens gehandelt haben.

Bewährungsstrafe in Aussicht

Der VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert
Größter Nutznießer der Korruption: Klaus VolkertBild: AP

Es könnte ein kurzer Prozess werden, denn Hartz hat bei seiner Vernehmung ein umfangreiches Geständnis abgelegt und die alleinige Verantwortung für die Begünstigung von Betriebsräten auf sich genommen und wird auch im Gerichtssaal aussagen. Das Landgericht Braunschweig hat nur zwei Verhandlungstage angesetzt. Zeugen sind nicht geladen. Falls Hartz sein Geständnis wiederholt, könnten Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon am ersten Prozesstag mit den Plädoyers beginnen.

Die 63 Seiten umfassende Anklageschrift legt Hartz besonders schwere Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung des Betriebsrats zur Last. Möglicherweise kommt der ehemalige Spitzen-Manager wegen seines Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Mindeststrafe für Untreue in einem besonders schweren Fall beträgt sechs Monate, die Höchststrafe zehn Jahre Gefängnis. Eine Strafe kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

Wider die Korruption

Symbolbild Korruption bei VW
Wer sonst noch Geld gab oder nahm, ist offenBild: BilderBox/DW

Der Prozess ist der erste von mehreren um Schmiergelder, Vergnügungsreisen und Sexpartys auf Kosten von VW. Gegen den ehemaligen Betriebsratschef Volkert und elf weitere Beschuldigte wird noch ermittelt. Angeklagt ist außer Peter Hartz bisher nur der Bundestagsabgeordnete und frühere VW-Betriebsrat Hans-Jürgen Uhl. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zur Untreue und falsche eidesstattliche Versicherungen vor. Der frühere VW-Chef und jetzige Vorsitzende des Aufsichtsrats Ferdinand Piëch hat jede Verwicklung in die Affäre bestritten.

Die Affäre hatte den Wolfsburger Autobauer 2005 bis in die Grundfesten erschüttert. Der finanzielle Schaden betrug laut dem Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mindestens fünf Millionen Euro, der Image-Schaden ist nicht auszurechnen. Dem Bericht zufolge versuchten Konzernangehörige und Außenstehende, VW über Scheinfirmen und getarnte Beteiligungen in größerem Umfang abzuschöpfen und zu betrügen. Als Konsequenz aus der Affäre richtete der Wolfsburger Autobauer ein konzernweites Ombudsmann-System ein. Zwei Rechtsanwälte nehmen nun strikt vertraulich Informationen zu Korruptionstatbeständen entgegen und geben diese an das Unternehmen weiter. Damit soll die Vorbeugung von Korruption verbessert werden. (ask)