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Das Gericht ist von der Politik unabhängig.

Anja Fähnle3. April 2013

Der öffentliche Druck auf die Sitzvergabe im NSU-Prozess wächst. Politiker und Juristen fordern das Gericht zum Handeln auf. Muss das Gericht reagieren? Im DW-Interview erklärt Winfried Hassemer dessen Rechte.

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Prof. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes (Foto: imago)
Bild: Imago

DW: Warum sind deutsche Gerichte von der Politik unabhängig?

Winfried Hassemer: Das ist das berühmte Institut der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung gilt in Europa und im Westen als das Herzstück einer rechtsstaatlichen demokratischen Gesellschaft. Das heißt, die Politik auf der einen Seite, die Gesetzgebung auf der anderen Seite und drittens die Justiz müssen einander achten. Das eine kann dem anderen nicht befehlen. Sie sind voneinander unabhängig.

Am Wochenende hat sich der türkische Außenminister an seinen deutschen Kollegen Westerwelle gewandt und um politische Einflussnahme auf das Gericht gebeten. Welche Möglichkeiten hat das Münchener Gericht, darauf zu reagieren?

Das Münchener Gericht muss darauf überhaupt nicht reagieren. Das Münchener Gericht kann sagen: 'Ich muss das Verfahren führen und ich darf die Einzelheiten dieses Verfahrens in einem bestimmten Rahmen auch selber bestimmen.' Das ist sein gutes Recht. Zu diesen Einzelheiten gehört auch die Frage, wie organisieren wir die Öffentlichkeit. Dass es öffentlich sein muss, das ist für uns in Deutschland Verfassungssatz, aber wie die Öffentlichkeit aussieht, das ist Aufgabe des Gerichts.

Es gibt großen Druck von der türkischen Öffentlichkeit, auch zum Teil von der deutschen Bevölkerung über die Sitzplatzvergabe im Gerichtssaal. Steht das Münchener Gericht jetzt nicht vor großen Schwierigkeiten?

Diese Schwierigkeiten sind offensichtlich. Ich habe mich auch daran beteiligt, das Gericht zu kritisieren. Aber es sind keine juristischen Schwierigkeiten. Das Gericht muss Rede und Antwort stehen in der Öffentlichkeit. Nicht von Rechts wegen, aber doch in einer modernen Mediendemokratie und muss erklären, warum sie das gemacht haben. Es wird aber von der Öffentlichkeit nicht gezwungen, dieses zu tun und etwas anderes zu unterlassen.

Es gibt verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die im Raum stehen, zum Beispiel die Videoübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal mit mehr Plätzen. Gibt es Anzeichen, dass das Gericht darauf reagiert?

Das kann ich nicht sagen. Ich kenne die Richter nicht, die darüber zu entscheiden haben. Ich habe mit denen nicht diskutiert. Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt darüber nachdenken. Aber Sie müssen auch eines sehen: Wenn das Gericht einen juristischen Fehler macht, mehr oder weniger Öffentlichkeit zulässt, als es richtig wäre, dann hat das Gericht ein großes Problem. Dann kann man das Urteil anfechten und möglicherweise müsste das Verfahren dann komplett wiederholt werden.

Aber gibt es keine Hintertür, um diese formalen Fehler zu umgehen?

Das Wort Hintertür höre ich in dem Kontext nicht so besonders gerne. Es gibt Möglichkeiten, einen Weg zu gehen, der weniger streng ist als der Weg, den das Gericht bisher gegangen ist. Ich bin der Meinung, man kann das durchaus im selben Gerichtsgebäude in einen anderen Saal übertragen, ohne dass daraus nun eine öffentliche Vorführung wird. Aber man muss immer damit rechnen, dass der Bundesgerichtshof - das höchste Strafgericht in Deutschland - am Ende entscheidet: Das war nicht richtig und das Prinzip der Öffentlichkeit ist verletzt worden. Dann müsste das Verfahren wiederholt werden. Das ist immer möglich.

Prof. Winfried Hassemer ist Strafrechtswissenschaftler und war von 2002 bis zu seinem Ruhestand 2008 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes. Seit 2008 ist er als Rechtsanwalt in einer Frankfurter Kanzlei tätig.

Das Gespräch führte Anja Fähnle.