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Wurden Kompetenzen überschritten?

11. Juni 2013

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Klagen gegen das Krisenprogramm der Europäischen Zentralbank und den dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM. Schwierigste Rechtsfragen müssen dabei geklärt werden.

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Vosskuhle (L) in roter Robe während einer Verhandlung; neben ihm weitere Verfassungsrichter (Foto: REUTERS)
Bild: Reuters

Eins stellte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (im Artikelbild links) gleich klar: Es geht nicht um Sinn und Zweck der Euro-Rettung. "Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik", sagte Voßkuhle zu Beginn der mündlichen Verhandlung über den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Krise. Auch gehe es nicht darum, ob die Maßnahmen der Notenbank erfolgreich waren.

Zwei Tage lang verhandelt das Verfassungsgericht in Karlsruhe über die Frage, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat, als sie 2012 beschloss, im Notfall unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Zwar ist das bislang noch nicht notwendig gewesen, aber Kritiker halten allein den Beschluss für zu weitgehend.

Die Kläger führen an, die Zentralbank bürde Deutschland wie auch den anderen Euro-Staaten unabsehbare Verlustrisiken auf. Damit werde die in der Verfassung verankerte Haushaltshoheit des Deutschen Bundestages verletzt. Außerdem überschreite die EZB ihren Auftrag, für stabile Preise zu sorgen. Stattdessen komme es zu einer direkten Staatsfinanzierung, die laut EU-Vertrag verboten ist.

Die Verfassungsrichter werden also prüfen, ob durch das Handeln der EZB das deutsche Grundgesetz verletzt wurde. Dabei müssten schwierigste Rechtsfragen geklärt werden, so Voßkuhle. Denn die Zentralbank ist als Organ der Europäischen Union auch nur EU-Recht unterworfen. "Hier wird zu klären sein, inwieweit die EZB Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassung wegen auch nicht übertragen werden durften."

uh/gmf (dpa,rtr)