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Hausangestellte warten auf ihre Rechte

4. Januar 2012

Vor sieben Monaten wurde die Konvention "Menschwürdige Arbeit für Hausangestellte" verabschiedet. Doch umgesetzt wurde sie bis heute nicht, auch nicht in Deutschland. Menschenrechtler appellieren an die Bundesregierung.

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Eine Frau reinigt eine Toilette
Bis zu 100 Millionen Hausangestellte weltweitBild: picture-alliance/dpa

Juan Somavia, der chilenische Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf, ist normalerweise ein sehr zurückhaltender Mensch. Doch Mitte letzten Jahres feierte er sich und die von ihm seit fast 13 Jahren geführte Organisation mit überschwänglichen Worten: "Wir haben Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal werden die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation jetzt auf den informellen Beschäftigungssektor angewendet." Ein Durchbruch "von großer Bedeutung" sei dies.

Das war am 16. Juni 2011. Die Generalversammlung der Organisation, zu jeweils einem Drittel zusammengesetzt aus Vertretern der Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände der 191 ILO-Mitgliedsstaaten, hatte gerade mit großer Mehrheit die Konvention "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" verabschiedet.

ILO-Generaldirektor Juan Somavia (Foto: AP)
ILO-Generaldirektor Juan SomaviaBild: AP

Lob von Kirche und Kanzlerin

Durch diese Konvention sollen die weltweit bis zu 100 Millionen Hausangestellten – die größte Gruppe abhängig beschäftigter Menschen – erstmals einklagbare Rechte erhalten. Hausangestellte – zu über 95 Prozent Frauen, die in den meisten Fällen als Migrantinnen in fremden Ländern arbeiten – würden erstmals als Arbeitnehmerinnen anerkannt.

Das Abkommen gilt für Menschen, die in Privathaushalten kochen und putzen oder Kinder und ältere Menschen betreuen. Es schreibt Mindestlöhne, bezahlten Urlaub, Ruhezeiten, sichere Arbeitsplätze, Überstundenvergütung, Sozialverscherungsschutz und ein Gewalt- und Missbrauchsverbot vor. Auch unabhängige Menschenrechtsorganisationen werten das neue ILO-Abkommen als großen Fortschritt.

"Diese Konvention ist ein signifikantes Beispiel dafür, wie eine Entwicklungspolitik, die Anspruch auf die Verwirklichung von Menschenrechten erhebt, in kohärenter Weise die Arbeitsmarkt - und Migrationspolitik bestimmen muss", erklärte die Kommission Justitia et Pax der katholischen Kirche in Deutschland. Und Bundeskanzlerin Angela Merkel lobte in ihrer Rede auf der Genfer ILO-Konferenz Mitte Juni letzten Jahres, dass mit der Konvention endlich "Standards festgelegt werden, um die Menschenwürde und faire Arbeitsnormen für Hausangestellte zu respektieren". Die Kanzlerin versprach die baldige Ratifikation der Konvention.

Keine Umsetzung in Sicht

Doch seitdem ist wenig geschehen. Die Konvention ist noch nicht einmal in Kraft getreten. Denn weder Deutschland noch irgendein anderes ILO-Mitgliedsland haben das neue Abkommen bislang ratifiziert, kritisieren vor Kurzem der Internationale Gewerkschaftsbund, Migrantenorganisationen und Interessengruppen von Hausangestellten aus Asien und Europa auf einer gemeinsamen Tagung in Genf.

Asiatische Hausmädchen demonstrieren für ihre Rechte (Foto: DW)
Asiatische Hausmädchen demonstrieren für ihre RechteBild: DW-TV

Jetzt wolle man "die Bundeskanzlerin beim Wort nehmen" und auf die schnelle Umsetzung ihrer Zusage vom vergangenen Juni drängen, erklärte Hildegard Hagemann von Justitia et Pax. Die Generalsekretärin des Kirchengremiums hofft, dass sich nach einer Ratifikation der Konvention durch Deutschland auch der weit verbreitete Missbrauch von Hausangestellten durch ausländische Diplomaten in Berlin, Genf und anderen Hauptstädten erfolgreicher als bislang bekämpfen lässt.

Bislang rechtlos im Diplomatenhaushalt

In Berlin hatte im Dezember 2011 das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz die vom Deutschen Institut für Menschenrechte unterstützte Klage einer indonesischen Hausangestellten abgewiesen. Die Frau hatte geklagt, über anderthalb Jahre von einem saudi-arabischen Diplomaten ausgebeutet, körperlich misshandelt und gedemütigt worden zu sein. Der Diplomat habe ihr zudem dem Pass abgenommen, sie habe sein Haus nicht ohne Aufsicht verlassen dürfen, sieben Tage in der Woche rund um die Uhr arbeiten und im Kinderzimmer auf dem Boden schlafen müssen. Lohn für ihre Arbeit habe sie nicht erhalten. Das Gericht hatte an diesem Sachverhalt zwar keine Zweifel. Doch es wies die Klage der Frau auf Nachzahlung von 70.000 Euro Lohn ab und begründete dies mit der Immunität des saudischen Diplomaten.

Die neue ILO-Konvention soll jedoch die Durchsetzung grundlegender Menschenrechte garantieren. Nicht nur moralisch, auch rechtlich sollen die Menschenrechte abhängig Beschäftigter höherwertiger sein als die Immunität von Diplomaten vor Strafverfolgung. Daher sei "Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Zugang zum Recht zu verschaffen", betont das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Betroffenen müssten "ihre Lohn- und Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder anderweitig entschädigt werden."

Autor: Andreas Zumach

Redaktion: Ulrike Mast-Kirschning