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Hilft das Katanga-Urteil den Menschen vor Ort?

Philipp Sandner7. März 2014

Der Internationale Strafgerichtshof verurteilt den kongolesischen Rebellenchef Germain Katanga wegen Kriegsverbrechen - nicht aber wegen Vergewaltigung. Ein Urteil, das nicht alle Kongolesen verstehen.

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Auf zwei Fernsehgeräten sieht man Germain Katanga im Gerichtssaal (Foto: picture-alliance/AP)
Bild: picture-alliance/AP

Es ist ein weiter Weg vom niederländischen Den Haag bis in das kleine Dorf Bogoro im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Die Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) fällten am Freitag (07.03.2014) ein Urteil über den kongolesischen Milizenführer Germain Katanga. Die Verbrechen liegen elf Jahre zurück und ereigneten sich tausende Kilometer vom Haager Gericht entfernt in Bogoro, im ostkongolesischen Bezirk Ituri. Dort ruft das Urteil gemischte Reaktionen hervor. "Einen Nutzen für die Bevölkerung hat dieses Urteil nicht", sagt Jean-Bosco Lalo, ein Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen in Ituri, im DW-Interview. "Wir haben diesen Konflikt hinter uns gelassen."

In der Stimme des Kongolesen schwingt aber auch ein wenig Frustration mit - darüber, dass ein einzelnes Gerichtsurteil wenig an der Gesamtsituation im Ostkongo verändert. Es sei immer die Rede von Fonds für die Opfer gewesen - davon sei vor Ort aber wenig zu merken, sagt Lalo. Einen Opferfonds hat das internationale Gericht tatsächlich eingerichtet - um ehemaligen Kindersoldaten zu helfen, die einst Katangas Gegenspieler Thomas Lubanga rekrutierte. Doch der hilft nur punktuell, andere Opfergruppen bleiben gänzlich außen vor. Lalo beanstandet, dass man im Kongo keinen Einblick habe in die Abläufe am Haager Gericht. "Wir verstehen nichts davon. Sie machen das auf ihre Weise."

"Ein Schritt zur Gerechtigkeit"

Der Fall Germain Katanga beschäftigt den Internationalen Strafgerichtshof seit 2007. Dass der Weg zum Urteil so weit war, liegt nicht zuletzt an den großen Entfernungen. Ein damit zusammenhängender Fall endete deswegen mit einem Freispruch: Katangas Mitangeklagtem Mathieu Ngudjolo befanden die Richter 2012 für nicht schuldig. Grund sei auch gewesen, dass die Ermittler die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen nicht vor Ort überprüft hätten, hieß es im Urteil. All diese Probleme kennt Géraldine Mattioli-Zeltner, die Leiterin der Abteilung Internationale Justiz bei der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW). Sie hat den Prozess gegen Katanga aus nächster Nähe verfolgt. Nach dem Freispruch für Ngudjolo sei das Katanga-Urteil nun immerhin "ein Schritt zur Gerechtigkeit", sagt Mattioli-Zeltner der DW.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (Foto: dapd).
Die Entscheidung fiel in Den Haag - fernab vom kongolesischen AlltagBild: dapd

Dennoch hätte sie sich ein stärkeres Urteil gewünscht. Denn die Richter gaben der Anklage nur in Teilen Recht. Schuldig sei Katanga des Mordes, der Zerstörung und Plünderei und für Angriffe auf die Zivilbevölkerung - jedoch nicht als Haupttäter, sondern nur als Beteiligter. "Das Gericht sah nicht als gesichert an, dass Katanga zum Zeitpunkt des Massakers in Bogoro die Kontrolle über die Rebellen hatte und dass er wirklich vor Ort war." Nach Ansicht der Menschenrechtlerin Mattioli-Zeltner wäre es sinnvoll gewesen, die Anklage von Anfang an auf mehrere Massaker auszuweiten, um die Rolle des Milizenführers besser nachweisen zu können.

Den Betroffenen helfen

Für nicht schuldig befand das Gericht Katanga in den Anklagepunkten der Rekrutierung von Kindersoldaten, der Vergewaltigung und der sexuellen Versklavung. Dafür ernteten die Richter weltweit Kritik. Von einer "verheerenden Entscheidung für die Überlebenden des Angriffs und alle anderen Opfer in der Region" sprach etwa Brigid Inder von der Fraueninitiative für Geschlechtergerechtigkeit ("Women's Initiative for Gender Justice"). Auch Menschenrechtler aus der Region zeigten sich unzufrieden. Diese Entscheidung des Gerichts sei enttäuschend, sagte die Uganderin Sheila Muwanga. Das Gericht habe anerkannt, dass sexualisierte Verbrechen begangen worden seien - und Katanga trotzdem in diesen Punkten freigesprochen.

IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda im September 2013 auf einer Pressekonferenz (Foto: Reuters).
Wird sie in Zukunft nachbessern müssen? Chefanklägerin Fatou BensoudaBild: Reuters

"Es ist dringend notwendig, dass das Büro des Chefanklägers daraus seine Schlüsse zieht", sagte Muwanga, die im internationalen Menschenrechtsbündnis FIDH aktiv ist. Sie forderte eine neue Strategie des Gerichts gerade im Blick auf sexualisierte Verbrechen. Pikant: Noch am Abend nach der Urteilsverkündigung im Fall Germain Katanga, die Vergewaltigung und sexuelle Versklavung außen vor lässt, veröffentlichte IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda eine Erklärung anlässlich des Weltfrauentags am 8. März. Dort heißt es: "Der Internationale Strafgerichtshof hofft, sexualisierte Verbrechen zu verhindern, indem er solche Verbrechen strafrechtlich verfolgt, wenn die nationale Justiz dazu nicht willens oder fähig ist."

Die Mitgliedsorganisationen von FIDH wollen erreichen, dass die Opfer vor Ort von der Arbeit des Gerichts in Den Haag auch wirklich profitieren. Dabei geht es ihnen nicht nur um Entschädigung. In einer Pressemitteilung, die das Bündnis gemeinsam mit seinen kongolesischen Mitgliedern herausgab, forderte es den Internationalen Strafgerichtshof und die Demokratische Republik Kongo dazu auf, Sensibilisierungsprogramme zu entwickeln, "um dieses Urteil den Menschen im Kongo und besonders den betroffenen Gemeinschaften verständlich zu machen." Auch wenn es nur ein einzelnes Urteil ist.

Dirke Köpp zu Katanga-Urteil