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Hoffen auf Straßburg

Ernst Meinhardt25. Januar 2004

Eigentümer von einstigen Mauergrundstücken wollen weiter um ihr Eigentum kämpfen - und den Bund verklagen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Enteignungen (22.1.04) könnte nun für neue Dynamik sorgen.

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Wem gehört der Boden, auf dem die Mauer stand?Bild: AP


Am 4. Februar 2004 werden die Mitglieder der Interessengemeinschaft Berliner Mauergrundstücke den 12. Gründungstag ihres "eingetragenen Vereins" feiern. Doch ist keinem nach Feiern zumute. Denn seit 1992 hat die Interessengemeinschaft zwar jede Menge Einsatz gezeigt - erreicht hat sie aber nichts, noch nicht einmal einen Teilerfolg. Dafür haben die Bundespolitik und die Justiz gesorgt. In all den Jahren beharrten sie stur auf ihrem Standpunkt. Die Folge: Die Rückgabe der Grundstücke, die einst für den Bau der Berliner Mauer enteignet worden waren, bleibt an Bedingungen geknüpft, die jedem Gerechtigkeitssinn Hohn sprechen.

"Ich bin fassungslos." Das war alles, was Konrad Bautz sagen konnte, als ihm der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Berlin das letzte Wort gab. Wie dem Kläger erging es vielen Zuhörern im Gerichtssaal 2104, als im Januar 2004 das Urteil verlesen wurde: Zwar habe die DDR mit dem Mauerbau gegen den Vier-Mächte-Status von Berlin verstoßen, doch könne das Gericht diesen Verstoß nicht zur Grundlage seiner Entscheidung machen.

Alte Argumente

Diese Argumentation ist so alt wie das Mauergrundstücksgesetz. Deutsche Gerichte haben stets nach diesem Muster argumentiert, wenn sie über eine Klage zu entscheiden hatten, mit der Eigentümer die Rückgabe ihres einstigen Bodens erreichen wollten.

Die Interessengemeinschaft argumentiert dagegen, dass die Mauer völkerrechtlich illegal war. Für Berlin galt bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 der Vier-Mächte-Status. Da die Alliierten Berlin zur entmilitarisierten Stadt erklärt hatten, hätte die DDR ihr Verteidigungsgesetz vom 20. September 1961, mit dem sie den Mauerbau legalisierte, nicht anwenden dürfen.

Zahlen für den eigenen Boden

Das Mauergrundstücksgesetz ist 1996 mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP beschlossen worden. Wer sein Mauergrundstück zurückhaben will, muss demnach 25 Prozent des heutigen Werts an den Bund zahlen. Ist die Rückübertragung eines Mauergrundstücks nicht möglich, weil der Bund es beispielsweise für eine Straße braucht, erhält der Eigentümer 75 Prozent des Werts als Entschädigung. Das sind Bedingungen, die die meisten Eigentümer von Mauergrundstücken nicht akzeptieren wollen.

Das Dach war schon weg

Als 1961 in Ost-Berlin der Bau der Berliner Mauer begann, wurde Konrad Bautz aus dem Einfamilienhaus vertrieben, das er mit seiner Mutter bewohnte. Wenige Tage nach dem Umzug in die zugewiesene neue Wohnung erhielt Bautz einen Anruf. Ein Nachbar teilte ihm mit, dass DDR-Kampfgruppen gerade dabei seien, sein Haus abzureißen. "Dann bin ich mit dem Taxi hingefahren. Vom Haus fehlte bereits das Dach", erinnert sich Bautz. Für das Haus und das Grundstück erhielt Konrad Bautz von der DDR eine Entschädigung von rund 10.000 Ostmark.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden bis September 2003 in Berlin knapp 600 Anträge auf Rückübertragung von Mauergrundstücken gestellt. Doch war nur ein Viertel der Antragsteller bereit, das eigene Grundstück zurückzukaufen, also 25 Prozent des heutigen Werts an den Bund zu zahlen. Zehn Prozent der Grundstücke konnten wegen Eigenbedarfs des Bundes nicht zurückgegeben werden. Über mehr als 130 Anträge wurde noch nicht entschieden.

"Auf das Schäbigste behandelt"

Die Interessengemeinschaft Berliner Mauergrundstücke hat zurzeit etwa 120 Mitglieder. Auf dem Höhepunkt waren es 250 - ein Zeichen dafür, dass immer mehr Eigentümer resignieren. Das größte Problem ist, dass sie keine Lobby haben. Als das Mauergrundstücksgesetz mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP verabschiedet wurde, kündigten die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne an, es rückgängig zu machen, sobald sie die Regierung übernehmen. Kaum hatten sie 1998 das Kanzleramt erobert, machten sie sich den Standpunkt der alten Regierung zu Eigen. Für den Betroffenen Joachim Hildebrandt ist dies nur ein zusätzlicher Ansporn, nicht aufzugeben: "Wir wurden auf das Schäbigste behandelt. Deswegen gehen wir zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg."

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dürfte mit einem Urteil am 22. Januar 2004 für Auftrieb gesorgt haben. Deutschland hat demnach mit der Enteignung von Grundstücken nach der Wiedervereinigung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die ohne Entschädigung vorgenommene Enteignung von Immobilien, die aus der so genannten Bodenreform nach 1945 stammten und von der DDR an Bauern und Flüchtlinge - so genannte Neubauern - verteilt worden waren, verletze den Schutz des Eigentums, so das Gericht. Der Bund muss nun mit einer Flut von Entschädigungsklagen und möglichen Kosten in Milliardenhöhe rechnen.