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Hohe Auflagen für Parma-Schinken und Parmesan

20. Mai 2003
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Der Europäische Gerichtshof hat den besonderen Schutz italienischer Käse- und Schinkenspezialitäten vor Nachahmung bestätigt. Wie der Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg mitteilte, dürfen Anbieter von Parmesan-Käse und Parma-Schinken nur in der Herstellungsregion reiben beziehungsweise schneiden sowie verpacken. In einen Fall ging es um die Klage gegen ein Unternehmen, das den Käse in Frankreich rieb, vorverpackte und verkaufte. Dies könne dem Ansehen der Ursprungsbezeichnung schaden. Die geschützte Bezeichnung gilt übrigens auch für das "Bayerische Bier".