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Hooligans drohen bis zu fünf Jahre Haft

Calle Kops (dpa, afp, sid)22. Januar 2015

Gewaltbereite Hooligans können künftig deutlich härter bestraft werden. Der BGH bestätigt ein Urteil des Landgerichts Dresden, demnach solche Gruppierungen als kriminelle Vereinigung eingestuft werden können.

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Dresdener Hooligans randalieren im Block (Foto: Martin Meissner ddp images)
Bild: ddp images/AP Photo/Martin Meissner

Hooligans treffen sich am Rande von Fußballspielen zu Schlägereien, können dabei ganze Innenstädte aufmischen und Fußballspiele torpedieren. Jetzt hat die Justiz ein Machtwort gesprochen. Hooligan-Gruppierungen, die Massenschlägereien organisieren, können künftig als kriminelle Vereinigungen verfolgt und ihre Mitglieder mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die von diesen Gruppen organisierten Kämpfe sind trotz der Einwilligung der Beteiligten als strafbare gefährliche Körperverletzungen zu werten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. (Az. 3 StR 233/14)

Im zugrunde liegenden Fall waren die fünf Angeklagten Rädelsführer oder Mitglieder der inzwischen aufgelösten Dresdner Gruppierung "Hooligans Elbflorenz". Sie hatten mit anderen Hooligans Schlägereien verabredet und sich zudem im Sommer 2008 nach dem Halbfinalspiel der Fußball-Europameisterschaft zwischen Deutschland und der Türkei an Überfällen auf türkische Gaststätten in Dresden beteiligt.

Körperverletzung grundsätzlich rechtswidrig

Ein Hooligan wird von der Polizei in Gewahrsam genommen. (Foto: Ralph Goldmann)
Jetzt kann die Polizei wirkungsvoller vorgehenBild: picture alliance/R. Goldmann

Der BGH verwies in seinem Urteil nun darauf, dass eine Gruppierung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, laut Gesetz als kriminelle Vereinigung gilt. Dies treffe auch auf Hooligan-Gruppen zu, die Schlägereien mit anderen Gruppen organisierten. In der Begründung heißt es, dass Schlägereien wegen den dabei begangenen Körperverletzungen grundsätzlich rechtswidrig seien, unabhängig davon, dass die Beteiligten sich freiwillig prügelten oder es ungeschriebene Regeln dafür gebe.

Nun kann die Mitgliedschaft in einer Hooligan-Gruppierung oder auch nur deren Unterstützung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Außerdem können die Ermittler die Telefone der Verdächtigen überwachen und die Vereinigung kann verboten werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertete das Urteil als klares Signal an den harten Kern der Fußball-Gewaltszene. "Diese kleine Gruppe hoch aggressiver Täter lebt unter dem Deckmantel des Fußballs ihre archaischen Gewaltfantasien aus", sagte der Bundesvorsitzende der GdP, Oliver Malchow: "Jetzt kann die Polizei gegen solche kriminellen Vereinigungen viel massiver und wirkungsvoller vorgehen. Heute ist auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger."