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ICTY verurteilt kroatischen Journalisten zu Geldstrafe

31. August 2006

Das UN-Tribunal in Den Haag hatte im vergangenen Jahr gegen den ehemaligen Chefredakteur einer Zeitung in Split Anklage erhoben. Dieser wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt - wegen Missachtung des Gerichts.

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Den Haag konsequent beim ZeugenschutzBild: dpa - Fotoreport

Die Erste Strafkammer des UN-Strafgerichtshofs ICTY hat am Mittwoch (30.8.) den kroatischen Journalisten Josip Jovic für schuldig wegen Missachtung des Tribunals erklärt und ihn zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Gegen den ehemaligen Chefredakteur der Tageszeitung Slobodna Dalmacija aus Split war im vergangenen Jahr Anklage erhoben worden, weil er Ende 2000 auf den Internetseiten dieser Zeitung die Identität eines geschützten Zeugen im Kriegsverbrecher-Prozess gegen Tihomir Blaskic preisgeben hat. Ferner veröffentlichte er auf diesen Internetseiten die Aussage des Zeugen, was gegen die Statuten des Tribunals verstößt. Mittlerweile sind die Schutzmaßnahmen aufgehoben und es wurde bestätigt, dass der geschützte Zeuge Stjepan Mesic war, der aktuelle Präsident Kroatiens.

Mahnungen des Gerichts ignoriert

Wegen ähnlicher Vergehen waren drei weitere kroatische Journalisten angeklagt. In diesen Fällen hat die ICTY-Chefanklägerin Carla del Ponte allerdings die Anklagen zurückgezogen. Gegen Jovic blieb die Anklage bestehen, weil die Richter festgestellt haben, dass in diesem Falle die Missachtung des Tribunals "besonders offenkundig" sei. Jovic hatte die Aussage des geschützten Zeugen am 27. November 2000 veröffentlicht. Am 1. Dezember forderte das Gericht Jovic auf, dies zu unterlassen. Der Journalist ignorierte diese Aufforderung. Dem Gerichtshof zufolge hat Jovic zusätzlich seine Missachtung bekundet, weil er in den darauffolgenden 22 Ausgaben von Slobodna Dalmacija die gesamte vertrauliche Zeugenaussage veröffentlichte und sich in jeder Fortsetzung "damit rühmte, dass es sich um Geheimakten handele". Damit habe der Angeklagte nicht nur den Gerichtshof missachtet, sondern auch seine Fähigkeit, effizient Schutzmaßnahmen für Zeugen anzuwenden, in Frage gestellt. Die Geldstrafe muss Jovic innerhalb von 30 Tagen zahlen.

Dzevad Sabljakovic, Den Haag
DW-RADIO/Bosnisch, 30.8.2006, Fokus Ost-Südost