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Politik

Wie Richter ins Amt kommen

26. Juli 2017

Richter sind die Vollstrecker der dritten Gewalt in Deutschland. Sie sind unabhängig, quasi unantastbar. Gegen ihren Willen dürfen sie noch nicht einmal versetzt werden. Doch wie kommen sie eigentlich ins mächtige Amt?

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Deutschland Jahresrückblick 2014 - Bewegende Bilder
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die Justiz habe nicht mehr zu sein, als der Mund des Gesetzes, hatte der französische Staatstheoretiker Baron de Montesquieu (1689-1755) befunden. Der Erfinder der Gewaltenteilung wies damit der dritten Gewalt im Staate, der Judikative, klipp und klar eine dienende Rolle zu. Mehr als 250 Jahre später sieht die Wirklichkeit etwas anders aus. In Deutschland, weltweit immer wieder auch für seine Rechtsstaatlichkeit gerühmt, ist die juristische Unabhängigkeit in den letzten Jahren etwas in Verruf gekommen. Vorwürfe wurden laut, die Rechtsprechung sei manchmal Politik mit anderen Mitteln. Ist das so?

Wahl oder Geschacher? - Der Richterwahlausschuss

In Deutschland gibt es mehr als 20.000 Richter. Sie sind in ihrer Rechtsprechung "nicht weisungsgebunden". Wer Richter wird in Deutschland entscheiden die jeweiligen Bundesländer, im Regelfall das Justizministerium. Wenn es um die Bestellung der Bundesrichter geht, soll nach dem Prinzip der "Bestenauslese" verfahren werden. So will es das Grundgesetz. Tatsächlich aber erinnert die gängige Richterwahl in ihrer Intransparenz eher an eine Black Box.

Wenn über das Spitzenpersonal der fünf großen Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof und Bundesarbeitsgericht - nicht aber das Bundesverfassungsgericht) entschieden wird, kommt zunächst der Richterwahlausschuss zum Zug. Ein Gremium, das im Geheimen abstimmt und aus 32 Mitgliedern besteht. 16 Landesjustizminister gehören ihm an und 16 vom Bundestag bestimmte Experten, die nicht zwingend Abgeordnete sein müssen, aber juristische Kompetenz haben sollten. Die einfache Mehrheit entscheidet.

Bundesverfassungsgericht
Richter: "der Mund des Gesetzes" (Montesquieu)Bild: dpa

Tatsächlich haben CDU/CSU und SPD das Sagen, andere Parteien des Bundestages spielen in dem Ausschuss bestenfalls eine Nebenrolle. Da im Laufe eines Jahres gleich mehrere Nachbesetzungen an den fünf Bundesgerichten bestimmt werden müssen, geht es im Regelfall um "Personalpakete" die vorher zwischen den beiden großen Parteien Union und SPD ausgehandelt werden. Ein Unding, finden seit langem schon Grüne und Linke. Die frühere Vorsitzende im Rechtsausschuss des Bundestages, Renate Künast (Grüne), urteilte schon 2014 eindeutig: "Wer stört oder aus welchen Gründen auch immer nicht geliebt wird, wird nicht gewählt."

Konkurrenten-Klagen häufen sich

So war es sicher kein Vorteil für eine Spitzenjuristin, deren Wahl 2015 zum Bundesgerichtshof anstand und die gleich zweimal gescheitert war. Vorgeschlagen wurde sie von der grünen niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Den Zuschlag bekam stattdessen ein CDU-naher Kandidat. Die Gescheiterte verlor anschließend sogar noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Sie hatte gegen einen Verstoß gegen das Gebot der Bestensauslese geklagt. Vor allem die kleineren Parteien fordern durch solche und andere Erfahrungen dringende Reformen am Wahlverfahren. Die Absprachen seien intransparent. Es werde je nach Aktenlage entschieden, ohne persönliche Anhörung der Kandidaten. Die verordnete Schweigepflicht nach der Wahl wirkt aus Sicht der Verfahrenskritiker umso schlimmer.

Immer mehr gescheiterte Kandidaten für die fünf großen Bundesgerichte zweifeln an der objektiven Entscheidung der Richterwahlausschüsse und wehren sich. Schon 2014 zitierte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" einen anonym gebliebenen hohen Juristen, der Einblick in die Auswahlverfahren hat mit den Worten,  "dass bestimmte Personen nicht gewollt sind, deren Ablehnung aber nicht offen erklärt wird."    

Auch Ernennungen zum Bundesverfassungsrichter umstritten

Und auch das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, sorgt personalpolitisch immer mal wieder für öffentliche Kritik. Anders als bei den fünf Bundesgerichten werden Verfassungsrichter durch ein Gremium aus zwölf Abgeordneten gewählt. Auch hier nicht-öffentlich. Das findet sogar der amtierende Präsident des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, kritikwürdig. In einem Grundgesetzkommentar schrieb er schon vor Jahren: "Von nicht unerheblichen Teilen der Literatur wird diese Regelung zu Recht für verfassungswidrig gehalten."

Deutschland Karlsruhe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu NPD-Verbot
Andreas Voßkuhle (Mitte), Präsident des Bundesverfassungsgerichts: "Von nicht unerheblichen Teilen..." Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Norbert Lammert (CDU), langjähriger Bundestagspräsident, hatte sich schon 2012 gewundert, mit wie wenig "Legitimität" Richter einen Karrieresprung nach Karlsruhe schaffen. Er fand es "einigermaßen erstaunlich", dass die Anforderungen bei der Wahl der Verfassungsrichter geringer seien, als dies bei der Wahl des Datenschutzbeauftragten oder der des Wehrbeauftragten der Fall sei.

Die parteipolitische "Über-Kontrolle" bei der Besetzung der höchsten deutschen Gerichte wird dabei allerdings selten ausdrücklich moniert. Die historische Begründung für diese politische Kontrolle mag wegen des Missbrauchs der Nazis an der Judikative berechtigt sein, hat sich aber längst überlebt. Denn die Parteien neigen inzwischen dazu, das Privileg der Kontrolle auch für ihre eigenen Interessen auszunutzen. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, lässt das in einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Welle mit Blick auf die Lage in Polen indirekt anklingen: Die Reformen dort "hätten es der nationalkonservativen Regierungspartei ermöglicht, tief in die polnische Justiz hineinzuregieren und die Gerichte nach ihren Wünschen neu zu besetzen."

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Volker Wagener Redakteur und Autor der DW Programs for Europe