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"In der Praxis fast unmöglich"

17. Januar 2002

- Um polnische Opfer des Stalinismus zu entschädigen, müsste sich im russischen Gesetz vieles ändern

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Warschau, 17.1.2002, PAP, poln.

Das russische Recht sieht formal die Möglichkeit von Entschädigungszahlungen an polnische Bürger vor, die Repressionen seitens der Sowjetmacht ausgesetzt waren. In der Praxis sind diese Entschädigungen aber fast unmöglich.

Während seines ersten Besuchstags in Polen schloss Russlands Präsident am Mittwoch (16.1.) administrative und gesetzliche Änderungen nicht aus, die es diesen Polen ermöglichen würden, die Vorteile dieses Gesetzes zu nutzen.

Die Polnische Presseagentur hat in der polnischen Botschaft in Moskau sowie beim Verband "Memorial", der die kommunistischen Verbrechen dokumentiert, erfahren, die Rechtsgrundlage bilde das Gesetz über die Rehabilitierung der Opfer der Repressionen, das am 18. Oktober 1991, noch in der UdSSR, verabschiedet und am 27. Dezember 2000 novelliert wurde. Die Entschädigungsfrage wird durch Vorschriften vom März 1992 geregelt - durch das Gesetz über das Verfahren bei der Auszahlung von Entschädigungen für Opfer politischer Repressionen.

Nach russischem Recht kann eine Entschädigung beantragen, wer nach einem Gerichtsurteil als Person anerkannt wird, die von der Sowjetmacht auf dem Gebiet des heutigen Russland Repressionen unterworfen war. Die Entschädigung können nicht nur Bürger Russlands, sondern auch Bürger anderer Staaten sowie Staatenlose erhalten. Den Familien der Menschen, die in der UdSSR Unrecht erlitten haben, steht keine Entschädigung zu. (TS)