1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Asylbewerberin

28. November 2010

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, müssen sich einer mühsamen Prozedur unterziehen. Sie wissen nicht ob sie bleiben dürfen oder wieder abgeschoben werden. Eine junge Frau aus Aserbaidschan erzählt ihre Geschichte.

https://p.dw.com/p/QIJk
Neben einem Schild 'Asyl-Verteilung' warten Asylbewerber in der Ausländerbehörde darauf, daß sie an die Reihe kommen (Foto: dpa)
Bild: dpa

Esther ist Anfang 20. Sie ist eine zierliche Frau mit großen braunen Augen. Zunächst wirkt sie schüchtern, als wir uns in den Räumen der "Agisra" treffen. "Agisra" ist eine Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen. Vor ihr liegt ein Spickzettel, auf dem sie Dinge notiert hat, die ihr für unser Gespräch wichtig sind. Bei einer Tasse Kaffee und im Beisein ihrer Beraterin wird Esther schnell locker. Und beginnt zu erzählen.

Als sie zwölf ist, müssen ihre Eltern aus politischen und religiösen Gründen ihr Heimatland Aserbaidschan verlassen und beantragen in Deutschland Asyl. Nach einem Jahr kommt die erste Ablehnung des Asylantrags. Doch die Familie bleibt und erhält den sogenannten Duldungsstatus. Duldung bedeutet nichts weiter als dass der Termin der Ausreise nach hinten verschoben wird. Legal ist der geduldete Ausländer nicht in Deutschland. Diese Menschen leben in einer Grauzone, ohne Papiere, ohne die Chance auf Arbeit, ohne Sicherheiten, ständig mit der Angst vor Abschiebung im Nacken. Vom Staat gibt es eine kleine Zuwendung, die sogenannte Asylbewerberleistung.

Duldung und Durchsuchungen

Vorsichtig versucht Esther, ihre Geschichte so zu erzählen, dass sie nicht zu viele Details verrät. Denn sie möchte vermeiden, dass sie erkannt wird.

Anonyme Asylbewerberin (Foto: S. Wünsch/DW)
Esther will anonym bleiben. Auch ihren Namen haben wir geändertBild: DW

Sie geht zur Schule, lernt schnell die deutsche Sprache. "Ich bin von Büchern fasziniert", sagt sie, deswegen sei es ihr leicht gefallen, Deutsch zu lernen. Und so kommt sie auf das Gymnasium, macht Abitur. Währenddessen wird ihre Situation zu Hause immer schwieriger: Die Eltern verzweifeln an dem Zustand der Unsicherheit und werden immer kraftloser. "Ich hab quasi zugesehen, wie das Leben aus ihnen ausgesaugt wurde. Das war für mich schwer auszuhalten. Diese Tristesse, diese Monotonie im Alltag, das hat mir nicht gut getan", erzählt Esther. Aufgrund ihres Status dürfen die Eltern keiner geregelten Arbeit nachgehen, obwohl beide einen akademischen Hintergrund haben. Hier und da ein Ein-Euro-Job, ansonsten gibt es für die Familie nur die staatliche Unterstützung.

Immer wieder wird der Duldungsstatus der Familie verlängert, immer wieder gibt es einen Aufschub, doch die Ausländerbehörde macht der Familie jedes Mal klar: Der Tag wird kommen, an dem ihr wieder gehen müsst. "Ich habe Durchsuchungen erlebt. Es war so ein großer Schock für mich, als da zwei Polizisten und der Mensch von der Ausländerbehörde ankamen und nach Beweisen suchten, um uns abschieben zu können", erinnert sich Esther. "Ich war so hilflos. Ich wusste nicht, wen ich anrufen soll, um zu sagen: Da macht mir gerade jemand Angst, bitte helfen Sie mir. Als erstes greift man ja zum Telefon und ruft die Polizei an. Aber was macht man dann, wenn da zwei Polizisten stehen mit einem Durchsuchungsbefehl und einen auffordern, die Schränke aufzumachen, alle Fotos, Notizen und Tagebücher vorzuzeigen."

Flucht vor der Zwangsehe

Trotz der Schikanen und der düsteren Stimmung zu Hause hält Esther an ihren Plänen fest: Sie will Abitur machen und studieren. Und schließlich kommt es zu Hause zum großen Knall. "Meine Eltern sind mit meinem Lebensstil nicht mehr zurechtgekommen und wir hatten immer mehr Probleme miteinander", erklärt sie – und es kommt noch schlimmer: "Sie waren sehr konservativ und wollten mich verheiraten. Mit jemandem den ich nicht kannte. Also Zwangsheirat. Und das wollte ich natürlich nicht und da musste ich zusehen dass ich in Sicherheit komme." Esther flieht nach Köln, in ein Frauenhaus. Erst später wird ihr klar, dass sie sich nun straffällig gemacht hat. Denn als geduldeter Ausländer darf man den Ort, an dem man untergebracht ist, nicht verlassen. Tut man das dennoch, verletzt man die sogenannte Residenzpflicht.

Während ihrer Zeit im Frauenhaus läuft Esthers Duldung ab. Sie muss also zu ihrer zuständigen Ausländerbehörde an den Ort zurück, von dem sie vor der Zwangsehe geflohen ist. In der Behörde bekommt Esther gesagt, dass ihre Duldung diesmal nicht verlängert wird. Esther versucht ihre Situation zu erklären. Aber: "Was mit mir passiert, das war denen egal. Das muss man sich mal vorstellen, ich hätte meinen Sachbearbeiter fragen sollen, ob ich nach Köln ins Frauenhaus fliehen darf." So könne man nichts mehr für sie tun, heißt es.

Beratungschaos

Ein Flüchtling vor dem Schwarzen Brett des Kölner Flüchtlingszentrums im Kölner Stadtteil Nippes (Foto: DW) Foto: Adil Chroat
Info-Tafel im Kölner FlüchtlingszentrumBild: Adil Chroat

Zurück in Köln, gilt es für Esther erstmal, bei der Kölner Asylstelle einen neuen Antrag zu stellen. Nachdem sie ihre Geschichte erzählt und ihre Flucht aus dem anderen Ort mit der drohenden Zwangsheirat erklären kann, wird ihrem Antrag stattgegeben. "Ich hatte sehr großes Glück. Genauso gut hätten sie mich auch abschieben können, weil ich durch meine Flucht von zu Hause ja straffällig geworden war."

Esther kann kurz aufatmen, doch immer noch lastet hoher Druck auf ihr. Einerseits muss sie fürchten, dass ihre Eltern sie finden und andererseits weiß sie nicht, wie lange die Stadt Köln ihren Duldungsstatus aufrecht erhält. So läuft sie von Beratungsstelle zu Beratungsstelle und lernt schnell eines kennen: Hier weiß die linke Hand nicht was die rechte tut: "In meiner alten Behörde hat man mir gesagt, man erlaube mir nicht zu studieren, weil ich ja sowieso bald abgeschoben werden soll." Die Alternative ist, einen Ein-Euro-Job anzunehmen und weiter auf die Entscheidung über ihr Bleiberecht zu warten. Vom Staat gebe es gar kein Geld mehr, heißt es unter anderem.

Gute Neuigkeiten

Erst bei der Frauenberatungsstelle für Migrantinnen "Agisra" erfährt Esther, dass es seit Anfang 2009 eine gesetzliche Neuregelung gibt, die Asylsuchenden mit Duldungsstatus erlaubt, in Deutschland zu studieren. Dieses sogenannte Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz ermöglicht ein Bleiberecht für qualifizierte geduldete Ausländer, die in Deutschland studieren und hier auch einen Hochschulabschluss erwerben. Wer das hinbekommt, der darf dann in Deutschland bleiben – bekommt also ein dauerhaftes Bleiberecht. Was Esther an anderen Stellen auch nicht erfahren hat: Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland ist es auch geduldeten Ausländern möglich, BAföG (die staatliche Ausbildungsförderung für Studenten) zu beziehen. Auch Esther macht von diesem Recht Gebrauch und freut sich: "Das ist ein Stück Normalität für mich. Ich bekomme BAföG wie alle anderen Studenten auch!"

Ausländische Studenten und Studentinnen an der Universität Köln (Foto: dpa)
Esther gehört nun zu den vielen ausländischen Studenten in KölnBild: picture-alliance/dpa

Leben, Studium, Freunde

Esther studiert nun Französisch und Russisch und möchte einen Bachelor-Abschluss machen. Sie spricht sechs Sprachen und möchte später als Autorin und Journalistin arbeiten. Sie hat viele Freunde kennengelernt, engagiert sich in einer Theatergruppe und lebt in einer Wohngemeinschaft.

"Ich werde oft gefragt ob ich mich integriert fühle. Für mich gibt es einen Unterschied zwischen politischer und gesellschaftlicher Integration. Ich fühle mich gesellschaftlich hundertprozentig integriert, was aber damit zu tun hat, dass ich mich selbst darum bemüht habe. Ich habe tausend Freunde und die sind alle supernett. Ich verstehe mich gut mit den Leuten an der Universität." Und dann gebe es die politische Integration, fährt Esther fort. Aber die sei gründlich fehlgeschlagen: "Ich bin durch meine Duldung schon von so vielem ausgeschlossen worden. Ich kann zum Beispiel kein Konto eröffnen. In einem EU-Land ohne Konto überlebt man einfach nicht! Ohne Konto konnte ich mich nicht an der Universität einschreiben. Ein Freund hat mir dann ausgeholfen. Sonst hätte ich nicht studieren können."

Blick in die Zukunft

Esther weiß nicht, was sie noch erwartet. Natürlich würde sie gerne reisen - zum Beispiel nach Frankreich. "Aber ich weiß ja gar nicht, ob ich überhaupt mal nach Frankreich kommen kann. Dabei studiere ich doch Französisch. Ich weiß ja noch nicht mal ob ich jemals in die Eifel fahren darf."

Erst mal heißt es für sie, das Studium mit einem guten Abschluss zu beenden. Und die Eltern? "Ich hoffe, dass wir irgendwann mal wieder miteinander reden können, aber im Moment ist das noch unmöglich." Sie lacht und setzt hinzu, dass es ja im Moment sowieso nicht ginge, weil weder sie noch ihre Eltern den jeweiligen Wohnort verlassen dürfen.

Esther ist während des Gesprächs immer weiter aufgetaut. Sie lacht, gestikuliert und schaut kaum noch auf ihren Spickzettel. Sie freut sich, dass sie reden kann, dass sie es stellvertretend tun kann für viele andere, die in ihrer Situation sind.

"Ich wurde mit Bildern konfrontiert, die ich niemals vergessen werde, die grausam waren – aber das hat mich gestärkt. Ich habe dadurch gelernt, trotzdem zu überleben. Ich habe diese Kunst erarbeitet, trotzdem nicht zu verzweifeln. Einfach weiter zu machen. Das ist der Grund, warum ich jetzt etwas entspannter klinge."

Ein paar Tage nach dem Gespräch erhielt Esther einen Brief von der Kölner Ausländerbehörde. Darin hieß es, dass ihrem Antrag auf vorläufiges Bleiberecht stattgegeben wurde.

Autorin: Silke Wünsch
Redaktion: Pia Gram