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Indisches Gericht: Hari Puttar hat mit Harry Potter nichts gemein

22. September 2008
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Der indische Filmheld "Hari Puttar" hat keine Ähnlichkeit mit dem englischen Zauberlehrling "Harry Potter" und darf deshalb auf die Leinwand kommen. Das entschied am Montag (22.9.2008) ein Gericht in Neu Delhi. Der High Court wies eine Klage des US-Filmkonzerns Warner Bros ab, der die Namensrechte verletzt sah und den Kinostart der indischen Produktion verbieten lassen wollte. Das Gericht machte keine Auflagen für den Kinostart am Freitag (25.9.), wie die indische Nachrichtenagentur PTI berichtete. Nach Auffassung der zuständigen Richterin sind die Leser der "Harry Potter"-Bücher der englischen Erfolgsautorin Joanne K. Rowling durchaus in Lage, zwischen "Hari Puttar" und "Harry Potter" zu unterscheiden. Zudem gebe es keinerlei inhaltlichen Parallelen zwischen den beiden Filmhelden.

Die indische Produktionsfirma Mirchi Movies betonte, dass "Hari Puttar" ein indischer Name sei und soviel bedeute wie "Gottes Sohn". In dem unterhaltsamen Familienfilm geht es um einen indischen Jungen, der als zehnjähriger mit seinen Eltern nach England kommt. Er muss verschiedene Abenteuer bestehen und soll schließlich mithelfen, die Welt zu retten. Die weltweit erfolgreichen Harry-Potter-Kinofilme haben mehrere Milliarden Euro eingespielt.