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Institut für Nationales Gedenken ermittelt gegen einen Polen wegen des Vorwurfs der Naziverbrechen

4. Dezember 2002
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Warschau, 29.11.2002 PAP, poln.,

Die Abteilung des Instituts für Nationales Gedenken (IPN) in Katowice (Kattowitz - MD) hat am Freitag (29.11.) dem 83jährigen Stanislaw P. Mittäterschaft mit der Gestapo bei der gewaltsamen Befriedung zweier Dörfer in der Nähe der Stadt Zawiercie (in der Woiwodschaft Schlesien - MD) und bei der Erschießung von 13 Menschen in diesen Dörfern vorgeworfen. Diese Tat wird als Naziverbrechen eingestuft. Die Polnische Presseagentur wurde darüber von der Leiterin der Kattowitzer Abteilung der Kommission für die Untersuchung von Verbrechen am polnischen Volk, Ewa Koj, informiert.

"Als ich die Arbeit in der Kommission aufnahm, habe ich nicht erwartet, dass so etwas möglich sein könnte, dass es noch Verbrechen aus dieser Zeit gibt, über die noch nicht verhandelt worden ist. Nach dem Krieg wurden Naziverbrecher doch sehr genau verfolgt", sagte Ewa Koj.

Nach Überzeugung des IPN nahm Stanislaw P. am 7. April 1944 "als Mitarbeiter der Gestapo und im Dienste des Dritten Reiches" an der gewaltsamen Befriedung der Dörfer Niegowonice und Grabowa im Kreis Zawiercie teil, die durch die deutsche Gendarmerie und die Gestapo durchgeführt wurde. In dem Dorf Niegownice wurden dabei sieben und in Grabowa sechs Personen erschossen.

Aus den Ermittlungen des IPN geht hervor, dass Stanislaw P. unter anderem die Bewohner dieser Dörfer denunzierte und auf diese Weise den Nazis half, diese verbrecherische Erstürmung durchzuführen.

Eines der Opfer, eine Bewohnerin von Niegownice während des Zweiten Weltkrieges, erstattete Anzeige gegen Stanislaw P. Daraufhin wurden die Ermittlungen eingeleitet.

Stanislaw P. gesteht die Taten jedoch nicht. Er wurde am Freitag vom Staatsanwalt des IPN in Katowice in seinem Wohnort in der Nähe von Krakau vernommen.

Der gegen Stanislaw P. erhobene Vorwurf gehört in die Kategorie Naziverbrechen und verjährt deshalb nicht. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Dekret vom 31. August 1944 "Über das Strafmaß für Naziverbrecher, die sich des Mordes und Verfolgung an der Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen schuldig gemacht haben sowie für Verräter am polnischen Volk". Damals wurden diese Taten mit dem Tode bestraft. Dieses Dekret wurde auch in die neue Fassung des Strafrechts vom 1997 übernommen. (Sta)