1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Irakische Flüchtlinge haben kein Recht auf Abschiebeschutz

4. April 2006
https://p.dw.com/p/8CIG

Irakische Flüchtlinge haben nach zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster keinen Anspruch auf Abschiebeschutz. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dürfe das so genannte kleine Asyl für irakische Staatsangehörige grundsätzlich widerrufen, entschieden die Richter am Dienstag (4.4.). Zur Begründung hieß es, nach der Beseitigung des Regimes von Saddam Hussein im Golfkrieg 2003 drohe den Irakern arabischer Volkszugehörigkeit in ihrem Land keine Verfolgung mehr.

Trotz der schlechten Sicherheitslage und erheblicher Versorgungsprobleme sei "nicht davon auszugehen, dass Rückkehrer in den Irak gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würden". Das Gericht wies zudem darauf hin, dass Iraker in NRW wegen eines geltenden Abschiebungsschutz-Erlasses keine Abschiebung befürchten müssten. Das Oberverwaltungsgericht hob mit seinen Urteilen anders lautende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln auf und wies Klagen von Irakern gegen die Aufhebung ihres Abschiebeschutzes ab. Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.