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Politik

Gericht stoppt islamische Blitzscheidung

22. August 2017

Bisher erlaubte das indische Familienrecht muslimischen Männern eine Scheidung mit nur drei Worten einzureichen. Das Oberste Gericht erklärt nun die Blitzscheidung für unvereinbar mit der Würde der Frauen.

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Indien Muslimische Hochzeit
Eine muslimische Braut bei einer Massenhochzeit in Mumbai, IndienBild: picture alliance/AP Photo/R. Kakade

Drei Mal das arabische Wort "Talak" ("Scheidung") auszusprechen - das reichte im indischen Familienrecht bisher aus, damit sich muslimische Ehemänner von ihren Frauen trennen konnten. Für die islamische Praxis der Schnellscheidung reichten auch ein Anruf oder drei Nachrichten per Whatsapp, Facebook oder SMS aus. Frauen hatten dabei kein Widerspruchsrecht. Das Oberste Gericht in Neu-Delhi hat diese Praxis nach dreimonatiger Verhandlung nun für verfassungswidrig erklärt, mit einer Mehrheit von 3 zu 2.

Streit um Blitzscheidungen in Indien

Die fünf zuständigen Richter - die fünf unterschiedlichen Religionen angehören - fordern die Regierung nun auf, das Familienrecht innerhalb von sechs Monaten zu ändern. Die Entscheidung gilt als Erfolg für die Gleichstellung muslimischer Frauen in Indien. "Endlich fühle ich mich frei", sagte Shayara Bano gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Sie ist eine der Frauen, die vor dem Obersten Gericht geklagt hatten und selbst auf diese Art geschieden wurde.

"Diese Entscheidung wird viele muslimische Frauen befreien", sagte Bano nach dem Urteil. "Es ist ein historischer Tag", sagte Zakia Soman, die Co-Gründerin der indischen Frauenrechte-Bewegung, welche die Klage unterstützt hatte. "Wir haben Gerechtigkeit verdient, sowohl von den Gerichten als auch von den Gesetzen."

Indiens Premierminister Modi: "Historische Entscheidung"

Indiens Premierminister Narendra Modi und seine Regierungspartei hatten die Klage muslimischer Frauen seit vergangem Jahr unterstützt. Für den bekennenden Hindu Modi widersprach die Blitzscheidung auf Basis der Scharia der Würde der Frauen.

In Indien leben 180 Millionen Muslime, sie stellen 13 Prozent der Bevölkerung und sind damit die größte religiöse Minderheit in dem mehrheitlich hinduistischen Land. Kritiker der Entscheidung befürchten allerdings, dass damit die hinduistische Mehrheit in Indien sich in Glaubensfragen der Minderheiten einmischt und muslimische Einflüsse auf die indische Gesellschaft einschränkt.

"Das Oberste Gericht hat das Recht, in das Privatleben einzugreifen und die Richter haben genau das getan", sagte die für Frauen- und Kinderrechte zuständige Ministerin Maneka Gandhi. Auch progressive muslimische Aktivisten unterstützen die Entscheidung: "70 Jahre lang haben muslimische Frauen die Abschaffung der Schnell-Scheidung gefordert. Es ist an der Zeit, dass sie gehört werden", sagte der Aktivist Feroze Mithiborwala im indischen Fernsehen.

"Talak, Talak, Talak"

Der sogenannte "dreifache Talak" ist in mehr als 20 muslimischen Ländern nicht rechtsgültig - so auch in Indiens Nachbarländern Pakistan und Bangladesch sowie im konservativen Saudi-Arabien.

Die Regierungspartei von Premierminister Modi bemüht sich seit längerem, ein einheitliches Zivilrecht in Indien zu schaffen und es von religiösem Personenrecht zu lösen. Während viele Rechtssprechungen der hinduistischen Glaubensgemeinschaft abgeschafft wurden, waren muslimische Gesetze größtenteils unverändert geblieben. Teile des indischen Familienrechts stammen noch aus der britischen Kolonialzeit. Es überlässt es den religiösen Gruppen des Landes selbst, wie sie mit persönlichen Angelegenheiten wie Heirat und Scheidung rechtlich umgehen.

sas/as (dpa, afp, ap, reuters, epd)